
Im Ringen gegen den Klimawandel, erkennt die SWU klar ihre Verantwortung als Energieversorger und stellt die Stromversorgung in der Grundversorgung konsequent auf Ökostrom um. Nicht nur für Neukunden, sondern auch für die bestehenden etwa 35.000 Kunden in der Region, die Strom in der Grundversorgung beziehen.
Mit der Umstellung von Graustrom auf Ökostrom sparen wir und unsere Strom-Kunden damit jährlich circa 32.000 Tonnen CO2.
Energie aus Alpiner Wasserkraft
Der Ökostrom für SWU Strom Grund- und Ersatzversorgung wird zu 100 Prozent in Wasserkraftwerken der Alpenländer erzeugt: In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Slowenien.
Alle Erzeugungsanlagen unterliegen dabei der Prüfung des TÜV SÜD und sind von diesem zertifiziert. Mit Hilfe dieses regenerativen Alpenstroms, können unsere grundversorgten Kunden nun CO2-neutral versorgt werden und sparen zum Beispiel bei einem Verbrauch von 2.000 kWh im Jahr fast eine Tonne CO2.
Worin unterscheidet sich die Stromproduktion für SWU NaturStrom?
Die Strommengen für SWU NaturStrom werden regional in unserem Donau-Wasserkraftwerk Böfinger Halde erzeugt.
Hier werden jährlich mehr als 50 Millionen Kilowattstunden regenerative Energie produziert. Das ist viel Energie - dennoch reicht die Menge nicht aus, um auch die Kunden in der Grundversorgung mit Strom versorgen zu können.
Was ist die Strom Grundversorgung?
Als Grundversorgung versteht man das Bereitstellen einer wichtigen Infrastruktur. Im Falle der Strom Grundversorgung ist dies die Bereitstellung von Elektrizität. Damit niemand ohne Strom auskommen muss, wird Strom auch bereit gestellt, wenn der Stromnutzer keinen Stromanbieter beauftragt hat.
Wenn Sie also gerade umziehen und für die neue Wohnung oder das neue Haus noch keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Strom vom Grundversorger – das ist der Stromversorger mit den meisten Kunden in ihrem Gebiet.
Mit Betätigung des Lichtschalters oder Nutzung der Steckdose – also Nutzung von Elektrizität, kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.
Die Bedingungen zur Grundversorgung sind zentral geregelt und werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht.