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Antwort

Tickets & Tarife / Ermäßigungsticket Bayern

Welche Personengruppen sind „Studierende“ im Sinne des bayerischen Ermäßigungstickets?

Berechtigte Nutzer für das bayerische Ermäßigungsticket sind:

  • Studierende an bayerischen Hochschulen
  • Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern  
  • Studierende an Fachakademien
  • Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Studierende der Universität Ulm, Technische Hochschule Neu-Ulm und Hochschule Biberach mit Wohnsitz in Bayern. 
  • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachten sie für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende.
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