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Wir beantworten Ihre Fragen zur aktuellen Energiemarkt Situation.
Antwort
Welche Personengruppen sind „Studierende“ im Sinne des bayerischen Ermäßigungstickets?
Berechtigte Nutzer für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
Studierende an bayerischen Hochschulen
Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern
Studierende an Fachakademien
Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachten sie für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende.
Bitte beachten Sie: Aufgrund gesetzlicher Änderungen für die Strombelieferung und damit verbundener IT-Anpassungen kann es bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.