Antwort
Tickets & Tarife / Ermäßigungsticket Bayern
Was benötige ich zum Erwerb des Tickets?
Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Berechtigungsformular verwendet – dieses finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei der SWU hochgeladen.
Auszubildende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende finden Sie hier, die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier.
Bei Auszubildenden (welche keine Berufsschule besuchen) darf auch die IHK und die HWK das Berechtigtenformular ausfüllen. Details siehe Mailverlauf unten. Die aktualisierte Liste der Einrichtungen ist als Anlage beigefügt
Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen finden Sie hier.
Studierende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer Hochschule. Die in Frage kommenden Hochschulen sind die Hochschule Neu-Ulm, Technische Hochschule Ulm, Universität Ulm und die Hochschule Biberach. Ab dem Sommersemester 2024 wird eine automatisierte Nachweisprüfung mittels Shibboleth-Schnittstelle angestrebt. Wir informieren hierzu rechtzeitig.
Studierende der Bildungseinrichtungen in Ulm benötigen das vollständig ausgefüllte Berechtigungsformular, um ihre Zugehörigkeit zur Hochschule sowie ihren Wohnort nachzuweisen. Dies betrifft folgende Bildungseinrichtungen: Technische Hochschule Ulm, Universität Ulm und die Hochschule Biberach.
Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird auch die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.
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