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Antwort

Tickets & Tarife / Ermäßigungsticket Bayern

Was benötige ich zum Erwerb des Tickets?

Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Berechtigungsformular verwendet – dieses finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei der SWU hochgeladen.

Auszubildende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende finden Sie hier, die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier.

Bei Auszubildenden (welche keine Berufsschule besuchen) darf auch die IHK und die HWK das Berechtigtenformular ausfüllen. Details siehe Mailverlauf unten. Die aktualisierte Liste der Einrichtungen ist als Anlage beigefügt

Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen finden Sie hier.

Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird auch die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.

 

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