Antwort

EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Gesetzeslage/Tarifbestimmungen

Ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat?

Ja, das ist es. Nach § 265a des Strafgesetzbuches (Erschleichen von Leistungen). In Extremfällen gab es hier schon Urteile mit Haftstrafen.

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