Antwort

EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Gesetzeslage/Tarifbestimmungen

Wie kann vom Fahrgast bewiesen werden, dass eine Weiternutzung der verlorenen Karte ausgeschlossen ist?

Bei einer übertragbaren Fahrkarte ist da nichts zu machen. Bei verlorenen persönlichen Fahrkarten hat der Eigentümer immer noch die Gewissheit, dass der Finder bei Nutzung der Fahrkarte auch häufig noch einen Ausweis vorzeigen muss. Stimmen Person und Name auf der Fahrkarte dann nicht überein, wird die Fahrkarte eingezogen und ein EBE ausgestellt. Falls Sie eine persönliche Fahrkarte verlieren, melden Sie uns dies immer umgehend. Manchmal werden die Fahrkarten von ehrlichen Findern bei uns abgegeben oder von uns bei unehrlichen Findern eingezogen.

Zurück