Antwort

EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Einspruch EBE

Wo kann ich ggfs. Einspruch gegen ein EBE erheben?

In solchen Fällen schreiben Sie eine Mail mit ausführlicher Begründung/Dokumentennachweis an ebe@swu.de oder falls dies nicht möglich ist, einen Brief an SWU Verkehr, Abt. V11, EBE, Bauhoferstr. 9, 89077 Ulm. Einsprüche werden keinesfalls mündlich bearbeitet. Auch der EBE-Schalter ist telefonisch nicht erreichbar.

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