Antwort

EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Bezahlung EBE

Auf welches Konto muss ich die EBE-Gebühr/Bearbeitungsgebühr überweisen?

Das EBE muss innerhalb von sieben Werktagen nach Ausstellung auf folgendes Konto einbezahlt werden:
                                   
IBAN: DE82 6305 0000 0000 0920 01
BIC: SOLADES1ULM
Sparkasse Ulm

Unter dem Verwendungszweck muss unbedingt die sechsstellige EBE-Nummer angegeben werden. Diese finden Sie auf der Vorderseite ihres EBE-Belegs.

Zurück