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EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Fahrkarte vergessen

Wo und wann kann ich meine Fahrkarte nach einem erhaltenen EBE nachträglich vorzeigen?

Es kann immer nur eine persönliche Fahrkarte vorgezeigt werden; also eine Fahrkarte mit dem Namen des Inhabers (z.B. Schülermonatskarte, Semesterticket). Übertragbare Fahrkarten (z.B. Monatskarte) können ausdrücklich nicht nachträglich vorgezeigt werden. Eine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument kann nachträglich am EBE-Schalter im ServiceCenter Neue Mitte (Neue Straße 79, 89073 Ulm, Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr; Termin nur mit vorheriger Buchung über swu.de/termin) vorgezeigt werden. Dadurch reduziert sich das EBE auf eine Bearbeitungsgebühr.

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