Zum Inhalt der Seite springen

EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Einspruch EBE

Wo kann ich ggfs. Einspruch gegen ein EBE erheben?

In solchen Fällen schreiben Sie eine Mail mit ausführlicher Begründung/Dokumentennachweis an ebe@swu.de oder falls dies nicht möglich ist, einen Brief an SWU Verkehr, Abt. V11, EBE, Bauhoferstr. 9, 89077 Ulm. Einsprüche werden keinesfalls mündlich bearbeitet. Auch der EBE-Schalter ist telefonisch nicht erreichbar.

Zurück

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon
0731 166-2840
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück

Sie haben Lob oder Kritik?

Telefon
0731 166-2880
Default

* Pflichtfelder | Datenschutzerklärung

 
Zurück