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Allgemeine Fragen / Haltestellen

Wer ist für die Ausstattung und Unterhalt der Haltestellen verantwortlich?

Dafür sind auf ihrem jeweiligen Gebiet die Gebietskörperschaften, also die Stadt Ulm, Stadt Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis, etc. zuständig. Den Unterhalt der Haltestellen im Stadtbereich Ulm übernimmt die SWU Verkehr.

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