EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Einspruch EBE
Ist es sinnvoll mit einem Fahrscheinprüfer vor Ort über die Ausstellung eines EBE zu diskutieren?
Nein, das ist es auf gar keinen Fall, denn eine langwierige, emotionale Diskussion vor Ort nützt weder dem Fahrgast noch den Kontrolleuren. Deren Kernaufgabe ist die Fahrscheinkontrolle nach Vorgaben von SWU Verkehr/DING. Auch einem Kontrolleur kann einmal ein Fehler passieren und sollten Sie dieser Überzeugung sein, dann können Sie immer noch bei uns schriftlich Einspruch dagegen einlegen (siehe bei Gültigkeit einer Fahrkarte).
Tipp: Überzeugen Sie sich vor jeder Fahrt, dass Sie auch Ihre Fahrkarte dabei haben bzw. kaufen Sie unbedingt vor Besteigen des Fahrzeugs ihre Fahrkarte. Ist dies nicht möglich, so steigen Sie im Fall eines Busses bitte direkt beim Fahrer an der vordersten Tür ein und melden Ihre Absicht einen Fahrschein zu erwerben umgehend an. Bei der Straßenbahn steigen Sie am besten an der zweiten Türe ein (da sich dort der Fahrscheinautomat befindet) und erwerben umgehend Ihren Fahrschein.
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Was passiert, wenn ich mein EBE nicht bezahle? Kann ich auch direkt beim Kontrolleur bezahlen? Wo kann ich mein EBE sonst noch bezahlen? Auf welches Konto muss ich die EBE-Gebühr/Bearbeitungsgebühr überweisen? Wo kann ich ggfs. Einspruch gegen ein EBE erheben? Wozu gibt es die Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von sieben Euro? Warum kann ich eine übertragbare Fahrkarte nicht nachträglich vorzeigen? Wo und wann kann ich meine Fahrkarte nach einem erhaltenen EBE nachträglich vorzeigen? Kann ich ohne Fahrschein in die Busse und Straßenbahnen zusteigen? Bzw. wie verhalte ich mich wenn ich ohne Fahrschein an die Haltestelle komme? Wie kann vom Fahrgast bewiesen werden, dass eine Weiternutzung der verlorenen Karte ausgeschlossen ist? Erhalten die Fahrscheinkontrolleure eine Fangprämie/Erfolgsquote? Kann ich mein Handyticket erst im Fahrzeug lösen? Muss ich meine Fahrkarte bei einer Fahrscheinkontrolle aushändigen? Ist es richtig, dass sich Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein nicht ausweisen müssen? Müssen Fahrscheinkontrolleure einen Kontrollausweis vorzeigen? Dürfen Fahrscheinkontrolleure weglaufende Personen festhalten? Kann ich wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein angezeigt werden? Ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat? Wie hoch ist die Strafe, welche ich für das Fahren ohne gültigen Fahrschein begleichen muss? Was ist ein EBE?