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EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt)/Fahscheinkontrolle / Gesetzeslage/Tarifbestimmungen

Dürfen Fahrscheinkontrolleure weglaufende Personen festhalten?

Fahrscheinkontrolleure dürfen nach § 127 StPO Personen, welche die Kontrolle missachten oder weglaufen wollen, vorläufig festnehmen, da es sich um eine Straftat handelt. Sie dürfen auch darauf bestehen, dass Sie, je nach Situation, Fahrgäste, bei denen der Kontrollprozess länger dauert, das Fahrzeug verlassen oder im Fahrzeug verbleiben müssen. Solange, bis die Kontrolle des betreffenden Fahrgastes beendet ist.

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