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SWU Gas (Grund- und Ersatzversorgung)

 

Wenn Sie vor Kurzem umgezogen sind und noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel über die Grundversorgung beliefert. Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass auch bei plötzlichem Lieferstopp Ihres bisherigen Lieferanten Ihre Energieversorgung nicht unterbrochen wird. Beide Versorgungsformen unterscheiden sich im Preis und in den Vertragsbedingungen. Welche Variante auf Sie zutrifft, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die Grundversorgung

Sie stellt sicher, dass Haushaltskund*innen jederzeit mit Gas versorgt sind – auch dann, wenn noch kein aktiver Gasvertrag für die neue Abnahmestelle besteht. Im Netzgebiet der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH erfolgt die Belieferung durch die SWU Energie GmbH als zuständigen Grundversorger zu den allgemein geltenden Preisen und Bedingungen. Eine Gasunterbrechung findet dabei nicht statt.

Als Grundversorger im Ulmer und Neu-Ulmer Gebiet ist die SWU Energie GmbH gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Preise und Bedingungen öffentlich bekannt zu geben und alle Haushaltskund*innen zu diesen Konditionen mit Gas zu versorgen.

Diese automatische Versorgung beginnt mit der ersten Gasentnahme, zum Beispiel beim Einzug in eine neue Wohnung, wenn noch kein Gasvertrag abgeschlossen wurde. Außerdem greift sie, wenn ein bestehender Vertrag endet, kein Anschlussvertrag vorliegt oder der bisherige Anbieter die Belieferung einstellt. Sie läuft bis zum Abschluss eines anderen Gasvertrags und kann gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Die Ersatzversorgung

In der Ersatzversorgung werden Sie maximal drei Monate weiterhin zuverlässig mit Gas versorgt. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der Grundversorgung. Die Belieferung durch die Ersatzversorgung erfolgt, wenn zum Beispiel Ihr bisheriger Lieferant insolvent ist oder sich ein Lieferantenwechsel um wenige Tage verzögert. Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird Ihre Gasbelieferung automatisch in die Grundversorgung der SWU überführt, sodass Ihre Versorgung weiterhin nahtlos gesichert ist.

Ein gesonderter Vertragsabschluss oder eine Unterschrift sind dafür nicht erforderlich. Der Vertrag kommt automatisch zustande, etwa durch die Nutzung von Gas.

Nutzen Sie gerne unseren Tarifrechner, um schnell und bequem einen passenden Online-Tarif zu finden. Innerhalb der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sonderkundenvertrag täglich, ohne Einhaltung einer Frist möglich. Unsere Online-Gastarife bieten Ihnen in der Regel besonders attraktive Konditionen, sodass sich ein zeitnaher Wechsel für Sie lohnen kann.

Zum Tarifrechner

Kurz und knapp, die Unterschiede im Überblick


Grundversorgung

Ersatzversorgung

Automatische Belieferung von Haushaltskunden durch den örtlichen Grundversorger, wenn kein spezieller Vertrag abgeschlossen wurde.

Vorübergehende automatische Belieferung durch den Grundversorger, wenn der bisherige Anbieter ausfällt.

Nutzung zeitlich unbegrenzt möglich.

Nutzung max. drei Monate möglich.

Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.

Kündigung täglich und ohne Einhaltung einer Frist möglich.

Häufige Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

    • Die Grundversorgung ist die reguläre, unbefristete Gasbelieferung ohne speziellen Vertrag, während die Ersatzversorgung nur eine vorübergehende (maximal drei Monate) Notversorgung ist, wenn Ihr bisheriger Anbieter kein Gas mehr liefert.

       

      Wie komme ich in die Grundversorgung?

    • Auch in der Grundversorgung besteht eine Anmeldepflicht. Der Vertrag kommt jedoch automatisch durch Ihr konkludentes Handeln zustande, sobald Sie Strom beziehen. Ein aktiver Vertragsabschluss ist daher nicht erforderlich, um der Grundversorgung zugeordnet zu werden.
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  • Wann greift die Ersatzversorgung und wie lange gilt sie?

    • Die Ersatzversorgung greift, wenn die Gasentnahmestelle ohne laufenden Liefervertrag beliefert wird, z. B. bei einem gescheiterten Lieferantenwechsel oder bei Insolvenz des Lieferanten. Sie gilt maximal drei Monate, bis der Kunde einen neuen Liefervertrag abschließt.
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  • Kann ich direkt aus der Ersatzversorgung in einen Sondertarif wechseln?

    • Da die Ersatzversorgung täglich kündbar ist, kann ein Wechsel in einen Sondertarif sofort erfolgen.
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  • Was passiert, wenn die drei Monate Laufzeit in der Ersatzversorgung abgelaufen sind?

    • Sobald die drei Monate in der Ersatzversorgung abgelaufen sind, wird Ihr Verbrauch automatisch nach den Konditionen der Grundversorgung abgerechnet, sofern Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben.