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In unserem Newsletter informieren wir über neue Produkte, Tarife, Angebote und bieten attraktive Gewinnspiele.

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Änderung der gesetzlichen Umlagen und Abgaben 2026

Zum 1. Januar 2026 ändern sich die gesetzlichen Umlagen und Abgaben für Strom. In unseren Preisen haben wir dies bereits berücksichtigt.

Infos zu den Umlagen und Abgaben

Änderung bei der An- und Abmeldung Strom

Seit 6. Juni 2025 können An- und Abmeldungen zur Strombeliefung nur noch in die Zukunft erfolgen. 

Wir empfehlen unseren Kunden, sich 14 Tage vorher bei uns zu melden und den Umzug mitzuteilen. 
Aktuell kommt es bei der Bearbeitung der Kundenanliegen zu Verzögerungen. Wir bitten um Verständnis. 
 

Mehr erfahren    Zum Umzugsservice 

Kunden werben Kunden – Weitersagen lohnt sich!

Wir konnten Sie von unseren Energie-Produkten überzeugen? Dann sagen Sie das gerne weiter! Empfehlen Sie unsere Strom- und Gasprodukte weiter und sichern Sie sich für jede erfolgreiche Neukundenwerbung 50 Euro. Der Betrag wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Ob Bestandskunde oder nicht – jeder kann dabei sein und profitieren!

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FAQ Energie

Aktuelle Informationen zur Lage am Energiemarkt

Es gibt viele Fragen, die öffentlich diskutiert werden und die auch unsere Kundinnen und Kunden an uns richten. Wir haben erste Antworten zusammengestellt. Die Inhalte werden ständig aktualisiert und ergänzt.

Zu den FAQ

Miteinander auf Augenhöhe

Einige lassen ihrem Ärger freien Lauf. Nur nicht Nick, der gibt konstruktiv Kritik.

Sei wie Nick. Besser geht's nett.

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Störungen

Wir informieren Sie an dieser Stelle über akute Netzunterbrechungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze.

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Werde Teil des SWU-Fahrgastbeirats

Wir suchen neue Mitglieder.

Bewerben Sie sich und senden Sie ihr Bewerbungsformular an fahrgastbeirat@swu.de.

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Verschmutzungen oder Beschädigungen an Haltestellen, Fahrzeugen oder Automaten?

Sei ein SWU-Held und gib uns Bescheid!

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SWU Journal: Immer
verlässlich informiert!

Unser Magazin für die Region Ulm und Neu-Ulm. Erfahren Sie viermal jährlich alles rund um die Themenwelt Ihrer Stadtwerke und Wissenswertes aus Ihrer Umgebung.

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Lerne Menschen mit
Mission bei der SWU
kennen. #jobswieich

Wie wäre es, wenn du jeden Tag an der Zukunft arbeitest? Nicht alles lässt sich in Texte fassen. Daher haben wir mit verschiedensten Menschen der SWU Interviews geführt. Die persönliche Sicht der #jobswieich gibt es hier zu erleben.

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Wir buddeln, baggern und
verlegen für Euch!

Hier finden Sie alle aktuellen Baumaßnahmen der SWU mit weiterführenden Informationen gesammelt unter swu.de/baustellen. Wir bauen. Für Euch!

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Pressemitteilungen

Zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist, dass die Deckelung für Strom, Gas und Wärme ab dem 1.1.2023 in Kraft treten soll.

16.11.2022

Deckel für Energiepreise

Zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist, dass die Deckelung für Strom, Gas und Wärme ab dem 1.1.2023 in Kraft treten soll.

Für Unternehmen mit leistungsgemessenen Abnahmestellen (RLM) gilt der Strompreisdeckel bis 31.12.2023 und für Unternehmen mit nicht-leistungsgemessenen Abnahmestellen (SLP) bis 30.4.2024. Vom Gas/Wärme Preisdeckel hingegen profitieren alle Unternehmen bis 30.4.2024. 

Weiterhin bekannt ist, dass der Strompreis für RLM-Unternehmen auf 13 ct/kWh (netto) gedeckelt ist und das für 70 % des durch den Messstellenbetreiber gemessenen Verbrauchs von 2021. Für diese Unternehmen gilt bei Gas/Wärme eine Obergrenze von 7 ct/kWh (netto), ebenfalls für 70 % der Verbrauchsmenge von November 2021 – Oktober 2022. Ausnahmefälle und Höchstgrenzen wurden noch nicht bekannt gegeben.

Bei den nicht-leistungsgemessenen Kunden verhält sich die Preisdeckelung wie folgt:

  • Strom: 40 ct/kWh (brutto) für 80 % des historischen Verbrauchs 
  • Gas: 12 ct/kWh (brutto) des 80 % prognostizierten Jahresverbrauchs
  • Wärme: 9,5 ct/kWh (brutto) 

„Alle beschlossenen gesetzlichen Maßnahmen, die unsere Kunden in der Region auf der Kostenseite entlasten, werden selbstverständlich eins zu eins von uns umgesetzt.“ verspricht Marcus Deutenberg, Leiter Vertrieb SWU Energie. Voraussichtlich soll der Beschluss des Bundesrates nach aktuellem Zeitplan Mitte Dezember erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass die bislang bekannten Werte und Rahmenbedingungen noch einmal im Gesetzgebungsverfahren geändert werden. Es sind Ausnahmen für leistungsgemessene Unternehmen geplant, die definiert werden müssen. Wir halten Sie wie immer über unsere Newskanäle auf dem Laufenden.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auf unserer Seite swu.de/swu-erklärt umsehen oder direkt an Ihre persönliche Ansprechpartnerin, Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden – denn zusammen ist alles halb so schwer #halbschwer

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SWU Energie GmbH
Beraterteam Energie
Telefon: 0731 166 -2688
Fax: 0731 166 -2699