Warum ändert sich Ihre Nebenkostenabrechnung für Kabelfernsehen?
Zum 1. Dezember 2021 trat mit der TKG-Novelle eine Anpassung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft. Hierdurch ergaben sich viele Änderungen für die Nutzer von Telekommunikationsdiensten wie Internet, Telefon und Fernsehen.
Eine der größten Änderungen betrifft den Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehverträge, die durch Eigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen geschlossen wurden. Die Abrechnung der TV-Kabelanschlussgebühren in Mehrfamilienhäusern (Mehrnutzervertrag) darf zukünftig nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Somit darf zukünftig jeder Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss nutzen möchte.
Erklärvideo
Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?
- Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt.
- Die TKG-Novelle sieht ein Sonderkündigungsrecht bis 30. Juni 2024 vor.
- Die WEG muss beschließen, ob der laufende Mehrnutzervertrag entweder gekündigt werden oder ungekündigt bleiben soll.
- Bleibt der Mehrnutzervertrag mit Beschluss bestehen, laufen die Verträge unberührt weiter.
- Allerdings müssen Sie als Eigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Kabelanschluss über das Hausgeld bezahlen, können es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen.
- Eine Abrechnung über die Kaltmiete ist möglich.
- Bei Kündigung kann Ihr Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss oder andere Angebote nutzen möchten.
- Bis spätestens 30. Juni 2024 braucht der Mieter einen eigenen TV-Vertrag, wenn er weiter Fernsehen schauen möchte.
Wie geht die SWU TeleNet vor?
- Ist die SWU TeleNet Ihr bisheriger Anbieter, wird Ihr TV-Kabelanschluss nicht unangekündigt abgeschaltet.
- Hat Ihre WEG/Hausverwaltung den Mehrnutzervertag mit uns gekündigt und uns einen Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung unterzeichnet, werden wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot für einen TV-Einzelvertrag anbieten.
- Mit dem Angebot erhalten Sie auch alle Informationen zum Umstellungstermin.
- Mit einer rechtzeitigen Beauftragung stellen Sie sicher, dass Sie lückenlos weiterversorgt werden.
- Zum angekündigten Umstellungstermin wird dann tatsächlich der Anschluss abgeschaltet.
- Sie sind Internet- und/oder Telefonie-Kunde? Keine Sorge, diese Anschlüsse können weiterhin genutzt werden.
- Wenn Sie bereits ein PayTV-Paket bei uns nutzen, ist ein TV-Einzelvertrag zwingend erforderlich.
So schauen Sie weiterhin wie gewohnt TV
1. Prüfen Sie Ihre Adresse
2. Bestellen Sie bei uns ein TV & Radio Produkt
Aktionscode aus dem persönlichen Schreiben nutzen und sparen.
3. Genießen Sie Ihr gewohntes TV-Programm
Sie wollen noch mehr? Buchen Sie einfach PayTV für HD-Sender oder Fremdsprachenpakete dazu!
FAQ zum Nebenkostenprivileg
Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen und Fremdsprachen Versionen
Telefonisch erreichbar:
Mo - Fr 7.00 - 19.00 Uhr | Sa 9.00 - 14.00 Uhr
Telefonisch erreichbar: 24 h