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Die ersten Eckpunkte zum Bundeshaushalt wurden in den letzten Tagen festgelegt. Einige davon betreffen den Energiemarkt für Strom, Gas und Wärme. Dazu zählen zum Beispiel das Aussetzen der Preisbremse, die Streichung der Zuschüsse für Übertragungsnetzentgelte bei Strom sowie die Preisanhebung für CO₂-Zertifikate. Wir geben einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
15.12.2023

Aktuelle politische Beschlüsse – Auswirkung auf Energiemarkt

Die ersten Eckpunkte zum Bundeshaushalt wurden in den letzten Tagen festgelegt. Einige davon betreffen den Energiemarkt für Strom, Gas und Wärme. Dazu zählen zum Beispiel das Aussetzen der Preisbremse, die Streichung der Zuschüsse für Übertragungsnetzentgelte bei Strom sowie die Preisanhebung für CO₂-Zertifikate. Wir geben einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Themen, die den Energiemarkt betreffen:

Preisbremse

Bereits am 28.11.2023 hat Olaf Scholz das vorläufige Ende der Energiepreisbremsen für Januar 2024 verkündet. Der aktuelle Energiepreis macht dieses Instrument im Moment nicht nötig. Jedoch verspricht er ein „kurzfristiges handeln“, sollte sich die Lage wieder ändern.

 

Zuschüsse für Übertragungsnetzentgelte

Die Zuschüsse für Netzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. Euro werden laut Bundesnetzagentur komplett gestrichen. Vor diesem Hintergrund müssen Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Für 2024 bedeutet das: die Preis-Komponente „Netzentgelte“ wird ansteigen.

 

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Anstelle des geplanten Anstiegs auf 35 Euro pro Tonne CO₂ in 2024 wird der CO₂-Preis auf 45 Euro pro Tonne CO₂ und in 2025 auf 55 Euro angehoben. Der Preiskorridor für 2026 mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ bleibt unverändert. Somit steigen unter anderem die Kosten für das Heizen, Benzin und den Gasverbrauch.

 

Mehrwertsteuer

Der Stand zur Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme von 7 % auf 19 % sieht folgendermaßen aus: Die Wiederanhebung ab 01.03.2024 ist vom Bundestag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen worden. Diesem Gesetz muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, das Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, gilt die bisherige Rechtslage, wonach die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31.03.2024 weiterläuft.

 

Keine Kürzungen wird es bei den Themen Wasserstoff und Dekarbonisierung der Industrie sowie der EEG-Förderung geben. 

Der parlamentarische Beschluss zu den oben genannten Punkten steht allerdings noch aus. Wir halten Sie mit unseren News für Geschäftskunden regelmäßig auf dem Laufenden.

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