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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026.

11.12.2025

Wichtige energiewirtschaftliche Änderungen für 2026

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026.

Das Jahr 2026 bringt erneut Änderungen in den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit sich. Sinkende Netzentgelte führen größtenteils zu einem reduzierten Strompreis. Ein geplanter Industriestrompreis soll weitere wirtschaftliche Entlastung für energieintensive Unternehmen bringen. Der Gaspreis verändert sich durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und eine steigende CO₂-Bepreisung. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Erkenntnisse. Nehmen Sie diese vorausschauend in Ihre Planungen auf.

 

Industriestrompreis wird subventioniert 

 

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2026 die Einführung eines reduzierten Industriestrompreises beschlossen. Damit sollen besonders energieintensive Unternehmen entlastet und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Es wurde ein Zielpreis von 5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Die genauen Regelungen sind derzeit noch nicht final beschlossen.

 

Anpassung der Netzentgelte im Jahr 2026

 

Am 15. Oktober wurden die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Übertragungsnetzbetreiber erhalten Zuschüsse in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), um die Kostenbelastung im Stromnetz zu reduzieren. Die Entlastung wird auch bei den Netznutzern spürbar. Daher ist für den Strombereich im SWU-Netzgebiet eine Senkung der Preise zu erwarten. Diese wirkt sich je Kundensegment unterschiedlich aus.

Im Gasbereich hingegen kommt es zum Teil zu einer Erhöhung der Netzentgelte. Einerseits sind geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen ein Grund. Beispielweise dürfen Netzbetreiber ihre Investitionen schneller abschreiben. Andererseits führt ein abnehmender Gasverbrauch dazu, dass sich die Netzkosten auf weniger Kilowattstunden verteilen.

 

Änderung des Verfahrens zur CO2-Bepreisung 

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Teil des im September 2019 veröffentlichten Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Treibhausgasemissionen werden bepreist, um ein emissionsminderndes Verhalten zu fördern. Ab dem 1. Januar 2026 wird das Verfahren zur CO₂-Bepreisung nach dem BEHG umgestellt. Künftig erfolgt die Preisbildung über ein marktbasiertes Versteigerungsverfahren. Das bedeutet, dass der CO₂-Preis aus dem Durchschnittspreis der von den Lieferanten gekauften Emissionszertifikate berechnet wird. Für das Jahr 2026 wurde für alle SWU-Geschäftskunden ein vorläufiger Preis von 65 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt. Das entspricht einem Wert von 1,179 Cent pro Kilowattstunde. Sollte es zu einer Preisreduzierung kommen, werden wir diese direkt an den Kunden weiterreichen. Der CO₂-Preis bleibt weiterhin als separater Posten in den Abrechnungen ausgewiesen. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen ist für 2027 mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Abschaffung der Gasspeicherumlage

 

Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Befüllung der nationalen Gasspeicher in Krisenzeiten abzusichern. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, diese Umlage ab dem 1. Januar 2026 abzuschaffen. Für Unternehmen entfällt damit die Kostenposition in Höhe von 0,289 Cent / kWh (Stand: Juli 2025). Ziel ist, Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und die Energiepreise in Deutschland langfristig stabil zu halten.

Generell ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr weitere gesetzliche Änderungen angestoßen werden. Mit unserem Meldefristenkalender bleiben Sie jederzeit informiert und verpassen keine wichtigen Fristen:

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