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SWU News: Rechtzeitig auf CO2-Bepreisung vorbereiten
SWU empfiehlt Firmenkunden, sich schon jetzt vorbeugend auf den kommenden Zertifikatshandel einzustellen.
10.03.2020

Rechtzeitig auf CO2-Bepreisung vorbereiten

SWU empfiehlt Firmenkunden, sich schon jetzt vorbeugend auf den kommenden Zertifikatshandel einzustellen.

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung im Herbst 2019 einen weiteren Schritt zum Erreichen der deutschen Klimaziele getan. Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte im Rahmen eines nationalen Emissionshandels ein Zertifikat zu erwerben. Hierfür zahlen diese „Inverkehrbringer“, sprich Lieferanten von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel, dann einen CO2-Preis.  

Wenn auch politische Einigkeit über das „Was?“ bestand, gab es beim „Wie?“ noch Differenzen zwischen Regierung und Bundesrat. Um diese zu überbrücken hat Ende Februar das Bundesumweltministerium einen weiterführenden Referentenentwurf veröffentlicht. Formal handelt es sich um die Novelle des BEHG, mit der vor allem die umstrittene Höhe des Zertifikatspreises neu festgelegt wird. Dieser Entwurf wartet jetzt auf seine Annahme. 
Was feststeht: Die CO2-Bepreisung beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2. Dieser wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von zunächst 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen. Diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Für viele Unternehmen bleibt unterm Strich eine deutliche Mehrbelastung.
 
„Diese neuen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Beschaffung von Energie teurer wird. Unternehmen kommen nicht umhin, sich darüber Gedanken zu machen, wie sie diese zusätzliche Belastung ausgleichen können“, erklärt Marcus Deutenberg, Leiter Vertrieb SWU Energie. „Was derzeit noch fehlt, sind die Ausführungsbestimmungen im Einzelnen – zum Beispiel, ob es Ausnahmeregelungen für einzelne Branchen gibt.“ Die entsprechende Entwicklung werden die Experten der SWU aufmerksam beobachten und neue Entwicklungen mit ihren Kunden teilen, zum Beispiel über die SWU e-news.

Auch das Energieeffizienz-Netzwerk der IHK für den Wirtschaftsraum Ulm/Neu-Ulm soll eine Neuauflage erfahren. Bei diesem Projekt unterstützt die SWU mit ihrem Fachwissen rund um Energiethemen. Klaus Eder, SWU-Geschäftsführer, lädt interessierte Unternehmen ein, sich dem Netzwerk anzuschließen und von dem vielfältigen Erfahrungsschatz von und mit anderen zu profitieren.
 
Grundsätzlich empfiehlt Deutenberg den Firmenkunden der SWU, sich weiterhin intensiv mit Instrumenten wie Energie-Controlling oder Energie-Audits zu befassen. Denn schon aus den Grundlagen des BEHG ergibt sich in fast allen Branchen und Unternehmen realer Handlungsbedarf. „Weitere Anstrengungen zur Ressourcen- Effizienz und der damit erzielbaren Reduktion von Emissionen werden daher unumgänglich,“ so der SWU-Fachmann.  

„Die günstigste Kilowattstunde ist die, die erst gar nicht verbraucht wird“, macht Deutenberg den Wert von Maßnahmen zur Energieeffizienz deutlich. „Das BEHG lässt leider viele Fragen zur Umsetzung noch offen und verschiebt dies auf Rechtsverordnungen, welche durch die Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung dieser Rechtsverordnungen zahlt sich ein intensives und sorgfältiges Energiemanagement künftig noch mehr aus als bisher.“  

Auch das Thema „Eigenerzeugung“ gewinnt für Unternehmen neues Gewicht. „Hierbei verfügen wir über umfangreiches Wissen, das wir mit unseren Firmenkunden teilen und das in innovative Produkte und Lösungen einfließt.“

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Leiter Vertrieb
Marcus Deutenberg
Telefon: 0731 166 -2670
Fax: 0731 166 -2699