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Mehr Ladepunkte für E-Fahrzeuge schaffen, die Stellplätze für Ladekabel vorbereiten: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) schafft Handlungsbedarf bei Neubauten und Sanierungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die SWU stellt Firmenkunden und Kommunen ihr technisches und kaufmännisches Knowhow bereit, um praktikable und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. „Lösungen von der Stange“, so SWU-Energieberater Christoph Glogger, „sind hier nicht möglich. Es braucht individuelle Analysen.“
02.09.2020

SWU macht Bauprojekte GEIG-fit

Mehr Ladepunkte für E-Fahrzeuge schaffen, die Stellplätze für Ladekabel vorbereiten: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) schafft Handlungsbedarf bei Neubauten und Sanierungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die SWU stellt Firmenkunden und Kommunen ihr technisches und kaufmännisches Knowhow bereit, um praktikable und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. „Lösungen von der Stange“, so SWU-Energieberater Christoph Glogger, „sind hier nicht möglich. Es braucht individuelle Analysen.“

Aus Sicht der Bundesregierung steht „GEIG“ für einen Turbo bei der E-Mobilität. Aus Sicht von Unternehmen, insbesondere der Wohnungswirtschaft, beschert das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (kurz: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) eine gewaltige Herausforderung. Ziel ist es, die Zahl der Ladepunkte für E-Fahrzeuge mit Nachdruck zu erhöhen. Das Gesetz folgt der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 und soll mehr Menschen zum Umstieg auf entsprechende Fahrzeuge bewegen.

Klare Vorgaben für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Was sind die Konsequenzen von GEIG? Überall im Land, wo Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert werden, besteht in Zukunft die Pflicht, alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden und mindestens jeder fünfte Stellplatz ein Ladekabel erhalten. Der nächste Termin ist dann 2025 gesetzt: Zu diesem Zeitpunkt muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.

Eigentümer haben Handlungsbedarf

„Damit entsteht akuter Handlungsbedarf bei einer ganzen Reihe von Firmenkunden, aber auch bei Kommunen“, sagt Christoph Glogger. Er ist Berater Energiedienstleistungen/Kundenlösungen bei der SWU und besonders mit E-Mobilität vertraut. „Betroffen sind Eigentümer von Neubauten mit Bauantrag oder Bauanzeige ab 11. März 2021 oder von größeren Sanierungen im Bestand.“

  • Für Objekte, die sich noch in der Planung befinden oder deren Neubau noch nicht fertiggestellt ist, müssen die Planungen entsprechend angepasst werden.
  • Das gleiche gilt für anstehende Sanierungen und Renovierungen.
  • Bei künftigen Projekten sind die entsprechenden Anschlüsse von vorneherein obligatorisch.

Komplettes Konzept von der SWU

Energieversorger bieten sich wegen der vorhandenen Kompetenz in der praktischen Umsetzung als Partner für die Lösung der Aufgabe an. Die SWU hat schon heute Angebote im Programm, z.B. für E-Mobilität in der Wohnwirtschaft. Aber: „Es gibt hier keine Lösungen von der Stange“, sagt Glogger. „Die individuelle Situation jedes Objekts benötigt einen genauen Abgleich von Leistung, Bedarf und der möglichen Realisierung.“ Daraus entwickeln dann die Experten bei der SWU ein komplettes Konzept, auf dessen Basis die Eigentümer des Objekts ihre Investitionsentscheidung treffen.

Rundum-Service der SWU entlastet die Eigentümer

Weil die optionalen Förderprogramme für E-Mobilität stets den Betreiber auch als Eigentümer sehen, stellen sich aus Gloggers Perspektive keine Alternativen als der Eigenbetrieb von Ladepunkten und Ladekabeln. Unternehmen, beispielsweise der Wohnwirtschaft, könnten ein Rundum-Service der SWU in Anspruch nehmen, der alle Kernaspekte einschließt: „Abrechnung, Wartung, Reparatur, Stromlieferung“, zählt der Berater auf. „Indem wir die Betriebsführung übernehmen, ergibt sich eine klare Kalkulationsgrundlage; so lassen sich E-Stellplätze in eine Rentabilität führen, die zu einer Refinanzierung führt.“.

Bei Fragen zum Thema Ladeinfrastruktur wenden Sie sich gerne an unseren SWU-Berater Christoph Glogger.

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