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SWU unterstützt Firmenkunden beim Erfüllen der jetzt obligatorischen Verbrauchs-Dokumentation nach EEG.
26.02.2021

Strom-Nutzung sauber trennen

SWU unterstützt Firmenkunden beim Erfüllen der jetzt obligatorischen Verbrauchs-Dokumentation nach EEG.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Unternehmen dazu, die sogenannte privilegierte Strommenge zu erfassen und abzugrenzen. So müssen zum Beispiel Strommengen, die durch externe Dienstleister – wie Handwerker oder Baufirmen – verbraucht werden, gesondert dokumentiert und erfasst werden, um bei der EEG-Umlagepflicht eine präzise Bewertungsgrundlage zu erreichen. Wird diese Dokumentation versäumt, droht der Verlust des Privilegs. So wird das Recht auf eine reduzierte EEG-Umlage (auf derzeit 40 %) bezeichnet, das gilt, wenn eigenerzeugter Strom auch selbst verbraucht wird. 

Was ist der Grund dafür? Für die Erhebung der EEG-Umlage (Mitteilungs- und Zahlungspflichten) sind der Bundesnetzagentur zufolge „Strommengen insbesondere voneinander abzugrenzen, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind“. Eine Abgrenzung kann darüber hinaus z.B. auch erforderlich sein, wenn unterschiedliche Personen die EEG-Umlage schulden und keine gemeinsame Abrechnung der Gesamtstrommenge (mit einheitlichem EEG-Umlagesatz) im Zuge einer „Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld“ erfolgt. 

Grundsätzlich gilt: Der jeweilige EEG-Umlageschuldner, der ein EEG-Umlageprivileg geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Umfang des Privilegs und somit auch für die Abgrenzung seiner privilegierten Strommengen zu anderen Strommengen mit einem anderen bzw. höherem EEG-Umlagesatz.  

Zwar hat die Bundesnetzagentur im Herbst 2020 einen Leitfaden veröffentlicht, der anhand praktischer Beispiele den Umgang mit dieser Aufgabe erleichtern soll. „Aber in der Praxis unterscheiden sich die individuellen Situationen häufig voneinander – mitunter sogar bei Betrieben ähnlicher Größen oder aus der gleichen Branche“, beobachtet Marko Haag, SWU-Experte für Energiemanagement und Energieaudits. „Manchmal kommt es dabei auf Kleinigkeiten an, damit Ansprüche korrekt geltend gemacht und Abrechnungsgrundlagen sauber dargestellt werden. Wir stehen Firmenkunden daher zur Seite, um die Vorschriften sicher und ordnungsgemäß zu erfüllen.“  

Unter anderem geht es beim Messen und Schätzen von Strommengen um die effiziente Nutzung digitaler Tools. Wie sich intelligente Technik nutzen lässt, um Verbräuche genau zu identifizieren und zuzuordnen – dazu berät die SWU umfassend. „Wir teilen hier unser laufend aktualisiertes Wissen mit unseren Kunden“, sagt Ernst Hönig, Leiter Energiedienstleistungen/Kundenlösungen der SWU. „Denn mit diesem Knowhow lässt sich das Energiemanagement im Unternehmen weiter voranbringen.“ Bei einem Webinar zum Thema zeigten unlängst Teilnehmer aus verschiedensten Branchen, wie groß das Interesse in den Unternehmen ist, hier über eine sichere Lösung zu verfügen. 

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Leiter Energiedienstleistungen & Kundenlösungen
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