Ziel und Zweck des BEHG
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung im Herbst 2019 einen weiteren Schritt zum Erreichen der deutschen Klimaziele getan. Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte im Rahmen eines nationalen Emissionshandels ein Zertifikat zu erwerben. Hierfür zahlen diese „Inverkehrbringer“, sprich Lieferanten von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel, dann einen CO₂-Preis.
Änderungen
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CO₂-Bepreisung für Erdgas beläuft sich für 2021 auf:
0,455 cent/kWh (netto) -
Die CO₂-Preissteigerung der Fernwärme bezogen auf das BEHG beläuft sich in 2021 auf:
0,22 cent/kWh (netto)
(CO₂-Preis EU-Emissionshandelssystem hier nicht berücksichtigt) -
Entwicklung der Zertifikatpreise pro ausgestoßene Tonne CO2 bis 2025:
2021: 25€ je Tonne CO₂
2022: 30€ je Tonne CO₂
2023: 35€ je Tonne CO₂
2024: 45€ je Tonne CO₂
2025: 55€ je Tonne CO₂
Ab 2026 soll sich ein Zertifikathandel bilden, damit wird der Preis grundsätzlich von Angebot und Nachfrage bestimmt. Wobei für das Jahr 2026 ein Preiskorridor von 55€ bis 65€ je Tonne CO₂ festgelegt werden soll.
Das bedeutet eine beständige Steigerung der Energiekosten für Endverbraucher. Im Gegenzug wird die EEG Umlage in 2021 von 6,756 cent/kWh auf 6,500 cent/kWh reduziert, um die Mehrbelastung für den Endkunden zu verringern.
Weitere Informationen zum BEHG finden Sie hier: Hompepage Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Lösungsmöglichkeiten mit der SWU:
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Energie-Controlling und Energie-Audits decken mögliche Aktionsspielräume auf, um Emissionen weiter zu reduzieren und Ressourcen effizienter einzusetzen.
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Eigenerzeugung gewinnt zunehmend an Gewicht.
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Lesen Sie herzu auch unsren Bericht vom 10.3.2020