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SWU News: Rechtzeitig auf CO2-Bepreisung vorbereiten
In wenigen Wochen tritt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Nachdem am 10.11.2020 das 1. Änderungsgesetz zum BEHG in Kraft getreten ist, sind nun auch die ersten beiden Rechtsverordnungen zur Durchführung des BEGH am 2.12.2020 von der Bundesregierung beschlossen worden. Wir haben für Sie das Wichtigste der Verordnung und Handlungsempfehlungen für Unternehmen zusammengefasst.
08.12.2020

Neues zur CO₂ Bepreisung

In wenigen Wochen tritt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Nachdem am 10.11.2020 das 1. Änderungsgesetz zum BEHG in Kraft getreten ist, sind nun auch die ersten beiden Rechtsverordnungen zur Durchführung des BEGH am 2.12.2020 von der Bundesregierung beschlossen worden. Wir haben für Sie das Wichtigste der Verordnung und Handlungsempfehlungen für Unternehmen zusammengefasst. 

Ziel und Zweck des BEHG 

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung im Herbst 2019 einen weiteren Schritt zum Erreichen der deutschen Klimaziele getan. Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte im Rahmen eines nationalen Emissionshandels ein Zertifikat zu erwerben. Hierfür zahlen diese „Inverkehrbringer“, sprich Lieferanten von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel, dann einen CO₂-Preis. 

Änderungen 

  • CO₂-Bepreisung für Erdgas beläuft sich für 2021 auf: 
    0,455 cent/kWh (netto) 

  • Die CO₂-Preissteigerung der Fernwärme bezogen auf das BEHG  beläuft sich in 2021 auf: 
    0,22 cent/kWh (netto) 
    (CO₂-Preis EU-Emissionshandelssystem hier nicht berücksichtigt) 

  • Entwicklung der Zertifikatpreise pro ausgestoßene Tonne CO2 bis 2025: 
    2021: 25€ je Tonne CO₂
    2022: 30€ je Tonne CO₂
    2023: 35€ je Tonne CO₂
    2024: 45€ je Tonne CO₂
    2025: 55€ je Tonne CO₂
    Ab 2026 soll sich ein Zertifikathandel bilden, damit wird der Preis grundsätzlich von Angebot und Nachfrage bestimmt. Wobei für das Jahr 2026 ein Preiskorridor von 55€ bis 65€ je Tonne CO₂ festgelegt werden soll. 

Das bedeutet eine beständige Steigerung der Energiekosten für Endverbraucher. Im Gegenzug wird die EEG Umlage in 2021 von 6,756 cent/kWh auf 6,500 cent/kWh reduziert, um die Mehrbelastung für den Endkunden zu verringern. 

Weitere Informationen zum BEHG finden Sie hier: Hompepage Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Lösungsmöglichkeiten mit der SWU:

  • Energie-Controlling und Energie-Audits decken mögliche Aktionsspielräume auf, um Emissionen weiter zu reduzieren und Ressourcen effizienter einzusetzen. 

  • Eigenerzeugung gewinnt zunehmend an Gewicht.  

  • Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und profitieren Sie von den Erfahrungen dem Wissensschatz anderer – in der Neuauflage des Energieeffizienznetzwerks der IHK. Hier unterstützen die Stadtwerke mit Ihrem Wissen rund um Energiethemen. 

Lesen Sie hierzu auch unsren Bericht vom 10.3.2020 
 

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