Förderung des BMVI – gewerbliche Ladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neue Förderrichtlinie "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen" veröffentlicht.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation – inklusive des erforderlichen Netzanschlusses. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bis maximal 900 Euro pro Ladepunkt (bei einer Ladeleistung bis maximal 22 kW). Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass der für das Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Förderanträge können ab sofort bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter:
- KfW-Förderung Unternehmen: www.kfw.de/441
- KfW-Förderung Kommunen: www.kfw.de/439
- Pressemitteilung und Förderrichtlinie des BMVI
Förderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
Auch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bietet ab dem 1. Dezember ein neues Förderprogramm für Elektromobilität an: den BW-E-Solar-Gutschein. Mit diesem „Gutschein“ bezuschusst das Land Baden-Württemberg den Erwerb eines Elektrofahrzeugs, wenn zugleich auch eine PV-Anlage betrieben wird. Einen weiteren Zuschuss gibt es für die Installation einer Wallbox, die an diese PV-Anlage angeschlossen ist.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter:
Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an unsere SWU-Experten:
- Beratung Förderungen: Markus Scheydecker, markus.scheydecker@swu.de, Telefon 0731 166-2645
- Beratung Ladeinfrastruktur: Jonas Mast, jonas.mast@swu.de, Telefon 0731 166-2619