SWU News Details

Die Bundesnetzagentur hat den Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG Umlagepflichten“ in der finalen Version veröffentlicht.
04.12.2020

Messen statt Schätzen zur Abgrenzung von Drittmengen

Die Bundesnetzagentur hat den Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG Umlagepflichten“ in der finalen Version veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat den Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG Umlagepflichten“ in der finalen Version veröffentlicht. Unternehmen die Umlageprivilegien in Anspruch nehmen, müssen nun die Inhalte des Leitfadens in ihr Messkonzept aufnehmen. Dies muss bereits zum 1. Januar 2021 umgesetzt sein. Eine wichtige Anpassung ist, dass weitergeleitete Mengen an Dritte messtechnisch erfasst und von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden müssen. 

In dem Leitfaden zum Messen und Schätzen geht es um die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach §§62a und 62b EEG 2017 zur Erfassung und Abgrenzung von Strommengen für die Abwicklung der EEG-Umlagepflichten. Er dient als Orientierungshilfe, um eine praxistaugliche und einheitliche Anwendung zu fördern und die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu mindern. Wichtigste Erläuterungen finden sich zum Umgang mit Drittmengen. Diese müssen grundsätzlich per messtechnischer Abgrenzung erfolgen. So beinhaltet der Leitfaden zahlreiche Vereinfachungsbeispiele und Ausnahmen mit Skizzen, Abbildungen und Tabellen. 

Hier finden sie den Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG Umlagepflichten.

Die IHK hat diesbezüglich ein Merkblatt zusammengestellt, das die Unternehmen durch die wesentlichen Punkte des Leitfadens führt und wichtige Hinweise gibt. 
Hier gehts zum Merkblatt der IHK. 

 

Um Sie hierzu umfassend zu informieren, veranstalten wir ein Webinar zu diesem Thema am 23. Februar 2021 um 16:00 Uhr. Referent ist Marko Haag, Kundenberater Energiedienstleistungen und Kundenlösungen. Hier gehts zur Anmeldung!

 

Zurück
Berater Energiedienstleistungen & Kundenlösungen
Marko Haag
Telefon: 0731 166 -1730
Fax: 073 166 -1009