SWU News Details

Zum 1. Januar 2021 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten.
21.01.2021

EEG-Novelle 2021

Zum 1. Januar 2021 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten.

Das EEG 2021 umfasst Regelungen unter anderem für sogenannte „ausgeförderte Anlagen“ (d.h. Anlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten) oder die EEG-Umlage bei Eigenversorgungsanlagen. Beide Themen spielen insbesondere für Betreiber von Photovoltaikanlagen eine Rolle. 

Regelungen für PV-Anlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten 
Für Photovoltaikanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, gibt es mehrere Möglichkeiten für den Weiterbetrieb: Volleinspeisung, Eigenverbrauch, Direktlieferung, sonstige Direktvermarktung. Welche Option für den einzelnen PV-Anlagenbetreiber aus wirtschaftlicher, technischer und ökologischer Sicht sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedingungen ab.   

Volleinspeisung ist für Anlagen kleiner 100 kW bis maximal bis Ende 2027 möglich. Allerdings wird die Vergütung geringer sein als bisher. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar (abzüglich der Vermarktungskosten) und ist sehr viel geringer als der bisherige Vergütungssatz. 

Für einige Anlagenbetreiber ist sicherlich die Umrüstung der Anlage auf Eigenverbrauch interessant. Die SWU berät gerne zu den verschiedenen Lösungen für den Weiterbetrieb und bietet einen kostengünstigen PV-Check an, um die technischen Voraussetzungen zu prüfen und Möglichkeiten vorzuschlagen. Insbesondere für größere EEG-Anlagen ist auch der Direktvermarktungsservice der SWU attraktiv. Informationen zu den PV-Dienstleistungen finden Sie hier

Grenze für EEG-Umlagenbefreiung bei PV-Anlagen angehoben 
Auch die Regelungen für die EEG-Umlage beim Eigenverbrauch wurden angepasst. Für Photovoltaikanlagen, deren Leistung kleiner als 30 kWp (Kilowatt peak) ist und die weniger als 30.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr Strom erzeugen, muss keine EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Strom gezahlt werden. Bisher lag die Grenze für die EEG-Umlagenbefreiung bei 10 kWp und 10.000 kWh. 

EEG-Umlage und CO2-Preis 
Die EEG-Umlage ist zudem für 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies wird durch den zum Jahresanfang eingeführten CO2-Preis auf fossile Brennstoffe finanziert. Die CO2-Bepreisung für Erdgas beläuft sich für 2021 auf 0,455 Cent pro Kilowattstunde. Lesen Sie hierzu auch unseren Bericht vom 8.12.20.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der EEG-Novelle insbesondere auf Solarstrom-Anlagen finden Sie in der nächsten Ausgabe unseres Magazins SWU News, das Mitte Februar erscheint. Weiterhin ist ein Webinar zu diesem Thema in Planung. 

Zurück
Leiter Energiedienstleistungen & Kundenlösungen
Ernst Hönig
Telefon: 0731 166 -1007
Fax: 0731 166 -1009