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Kommunen können Verträge auch individuell mit Lieferanten aushandeln. Die SWU versteht sich hier als verlässlicher und engagierter Partner in der Region.
19.12.2022

Ausschreibungen von Energielieferungen brauchen Alternativen

Kommunen können Verträge auch individuell mit Lieferanten aushandeln. Die SWU versteht sich hier als verlässlicher und engagierter Partner in der Region.

Kommunen können Verträge auch individuell mit Lieferanten aushandeln. Die SWU versteht sich hier als verlässlicher und engagierter Partner in der Region.

Kommunen, die für sich oder ihre Eigenbetriebe die Energieversorgung neu ausschreiben: Über Jahrzehnte hinweg ein eingespielter Prozess. Marcus Deutenberg, Leiter Vertrieb der SWU Energie GmbH: „Jeder bei uns kannte das Ausschreibungsverfahren in- und auswendig. Auch die unterschiedlichen Dokumente, die einzelne Gemeinden abriefen, waren uns bekannt: Mal war es eine Liste von Referenzkunden mit ähnlichem Bedarf, mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Dazu unser Angebot – fertig.“

Seit einigen Monaten gehört diese Routine der Vergangenheit an. „Ersatzversorgung - dieses Wort macht in immer mehr Kommunen in diesen Tagen die Runde“, konstatierte Christian Ehrhardt, Chefredakteur des Fachportals Kommunal.de schon im Oktober. Für immer mehr Kommunen gehe es um die Frage, was eigentlich passiert, wenn sich auf Ausschreibungen kein neuer potentieller Stromanbieter meldet.

Der Hintergrund: Stromanbieter sehen sich außerstande, die für Ausschreibungen bisher üblichen Bedingungen zu erfüllen. Die Preise am Energiemarkt verändern sich mit derart rapidem Tempo, dass in der Zeitspanne, in der die SWU ihr Angebot zusammenstellt und übermittelt, schon völlig neue Konditionen im Spiel sind. Deutenberg: „Bei regulären Ausschreibungen gilt in der Regel eine Frist von 14 Tagen, die das Angebot Bestand haben muss. In der Realität heute müssen wir bestätigen, was Marktbeobachter feststellen: In der Regel sind 30 Minuten die Obergrenze, danach sieht die Wirklichkeit an den Märkten schon wieder ganz anders aus.“

Grundsätzlich gilt eine Ausschreibungspflicht ab einer Vertragsgröße von 431.000 € Jahresvolumen. Wegen der steigenden Preise sind damit mehr Kommunen und kommunale Betriebe als bisher betroffen. Gleichzeitig sind unter diesen Umständen selbst Vertragsverlängerungen nicht mehr unkompliziert. So wächst das Risiko, dass Gemeinden nach dem Auslaufen bestehender Verträge ohne Lieferanten dastehen – und damit in die angesprochene „Ersatzversorgung“ fallen. Die sichert zwar die Lieferung, aber zu einem deutlich höheren Preis.
Dank einer Ausnahmeregelung der EU können Kommunen derzeit allerdings auf Ausschreibungen verzichten, um das Ziel einer gesicherten Lieferung zu erreichen. „Wir können heute mit Kommunen gemeinsam direkte und individuelle Verhandlungen führen und deren Ergebnis vertraglich umsetzen“, bestätigt Deutenberg. Als Grundlage dient dabei die Ausschreibung, doch orientieren sich die Verhandlungen am realen Marktgeschehen. Im Ergebnis bieten sie Versorgungssicherheit und einen kalkulierbaren Preis, der sich im Haushalt erfassen lässt. Damit lassen sich vor allem dringliche Bedarfe, wie zum Beispiel an Schulen, schnell und zuverlässig bedienen.

Gleichzeitig ist gesichert, dass die Abschlüsse rechtskonform sind: „Die Zusammenarbeit mit Kommunen gehört für uns als regionales Versorgungsunternehmen zu den besonders gut vertrauten Vorgängen“, bekräftigt Ernst Hönig, Leiter Energiedienstleistungen/Kundenlösungen und zuständig für die Betreuung von kommunalen Kunden. Gleichzeitig ist sich die SWU ihrer Verantwortung bewusst, dass auch Angebote außerhalb von Ausschreibungen eine Sache des fairen Miteinanders und nicht der Gewinnmaximierung sind: „Wir tragen den Namen von Kommunen nicht nur im Namen, sondern kommunales Verständnis prägt auch unser Handeln. Wir sind dem Gemeinsinn verpflichtet, gerade wenn die Bedingungen schwierig sind.“

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Leiter Vertrieb
Marcus Deutenberg
Telefon: 0731 166 -2670
Fax: 0731 166 -2699