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Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Höhe einer Reihe von gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die im Strom- bzw. Gaspreis enthalten sind.
15.10.2020

Änderungen beim Strom- und Gaspreis

Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Höhe einer Reihe von gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die im Strom- bzw. Gaspreis enthalten sind.

Strom
Bei den gesetzlichen Steuern und Umlagen für Strom macht die EEG-Umlage einen hohen Anteil aus. Sie wurde im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets von der Bundesregierung für die nächsten zwei Jahre festgeschrieben. Zum 1. Januar 2021 beträgt die EEG-Umlage 6,5 Cent/kWh im Vergleich zu 6,756 Cent/kWh in 2020. Für 2022 reduziert sie sich weiter auf 6,0 Cent/kWh.  

Die Änderungen von weiteren gesetzlichen Strompreisbestandteilen wie beispielsweise Offshore-Netzumlage, KWK-Zuschlag oder §19-Umlage werden im Laufe des Oktobers veröffentlicht.  

Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über die geltenden gesetzlichen Steuern und Umlagen für Strom.

Für bestimmte Unternehmen sind Ermäßigungen möglich. Zum Beispiel eine reduzierte EEG-Umlage auf Grundlage der „Besonderen Ausgleichsregelung“. Wenden Sie sich gerne an unser SWU-Beraterteam oder nutzen Sie unseren Kalender für Meldefristen , um keine wichtigen Termine zu verpassen. 

Erdgas 
Bei den gesetzlichen Bestandteilen des Erdgaspreises gibt es ebenfalls Änderungen. 

Die Bilanzierungsumlage gilt vom 1. Oktober 2020 bis zum 1. Oktober 2021. Im Marktgebiet NetConnect Germany beträgt sie für leistungsgemessene Standorte weiterhin 0,01 Cent/kWh, für nicht-leistungsgemessene Standorte liegt sie bei 0 Cent/kWh. Im Marktgebiet Gaspool beträgt sie für alle Standorte 0,0 Cent/kWh.  

CO2-Bepreisung nach BEHG 
Ende 2019 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten. Es sieht die Verteuerung von CO2-Emissionen vor. Am 8. Oktober 2020 hat der Bundestag hierzu erste Änderungen beschlossen. CO2-Emissionen werden ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 veranschlagt und sollen sukzessiv bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 erhöht werden. Dies bedeutet, dass Erdgas und andere fossile Energieträger entsprechend teurer werden. Rechtsverordnungen für die genaue Umsetzung werden gerade entwickelt. Im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) soll der eigentliche Emissionshandel ab 2026 beginnen.  

Die Bundesregierung hat zudem am 23. September 2020 Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Details zu den Ausnahmeregelungen und Reduzierungen für Unternehmen sollen bis Ende des Jahres in entsprechenden Rechtsverordnungen festgelegt werden. 

Kalender für Meldefristen 
Verpassen Sie keine wichtigen Fristen und laden Sie sich die für Ihr Unternehmen relevanten Termine aus dem Energiebereich in Ihr Kalenderprogramm. Unseren Meldefristen-Kalender finden Sie hier.  

Vorläufige Netzentgelte 
Zum 15. Oktober 2020 haben alle Netzbetreiber vorläufige Netznutzungsentgelte für Strom und Erdgas veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Die vorläufigen Netzentgelte der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH finden Sie hier.

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