Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stellt ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zum Aufbau von Ladeinfrastruktur bereit. Die Gelder werden zur Installation von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern vergeben. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum. Auch Anträge von Wohnungsbaugesellschaften beziehungsweise Immobilienunternehmen werden berücksichtigt. Sie möchten diese Förderung gerne nutzen, doch welche Schritte müssen Sie beachten? Lohnt sich der Ausbau in Ihrer Immobilie und in welchem Umfang ist eine Installation von Ladepunkten überhaupt sinnvoll und möglich? Als verlässlicher Partner stehen wir Ihnen in diesen Fragen zur Seite. Mit uns gehen Sie den Aufbau Ihrer Ladeinfrastruktur bestens vorbereitet an.
Unsere Dienstleistung umfasst eine umfassende Konzeptstudie für Ihren Standort. Wir prüfen beispielsweise, ob Ihr Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist, und ermitteln die sinnvolle Anzahl an Ladepunkten. Zudem konzeptionieren wir die Leitungsführung und erstellen Ihnen eine Kostenkalkulation. So treffen Sie fundierte Entscheidungen. Für die Beantragung von Fördermitteln benötigen Sie einen Kostenvoranschlag. Nutzen Sie hierfür einfach unsere Kostenkalkulation.
„Die Installation einer Ladeinfrastruktur bedarf detaillierter Vorplanung, sonst kann einiges schiefgehen. Es gibt nicht die eine Lösung für alle. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Entscheidend ist unter anderem, die Netzauslastung zu betrachten“, erklärt Moritz Fischer, Leiter Energiedienstleistungen und Kundenlösungen bei der SWU.
In unserer unternehmenseigenen Tiefgarage und an unseren vier Standorten sind im Moment 67 Ladepunkte installiert. Wir wissen, worauf es ankommt, und beraten Sie gerne.
Bis zu 2.000 Euro Förderung je elektrifiziertem Stellplatz
Seit dem 15. April können Sie Förderungsanträge für Ihre Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern stellen. Vorausgesetzt, mindestens 20 Prozent Ihrer Stellplätze sollen vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze sollen elektrifiziert werden. WEG, KMU und Privateigentümer können bis zum 10. November 2026 eine Förderung beantragen. Für Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand gilt die Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt. In Teilen wird die Förderung nach dem Windhundprinzip vergeben. Schnell sein lohnt sich also. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Gestalten Sie die Energiewende in Ihrem Wirkungskreis. Wir stehen Ihnen gerne mit unseren Services zur Seite.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Ihren Ladeinfrastruktur-Ausbau