Mit Inkrafttreten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Pflicht. Ziel der CSRD ist es zum einen, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken und Chancen für die Geschäftstätigkeit eines Betriebs zu schaffen. Zum anderen sollen die Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt dokumentiert werden, um nachhaltige Veränderungen anzustoßen und zu überwachen. Die CSRD erweitert die bisher geltende NFRD (Non Financial Reporting Directive).
23.04.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch für KMU zur Pflicht

Mit Inkrafttreten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Pflicht. Ziel der CSRD ist es zum einen, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken und Chancen für die Geschäftstätigkeit eines Betriebs zu schaffen. Zum anderen sollen die Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt dokumentiert werden, um nachhaltige Veränderungen anzustoßen und zu überwachen. Die CSRD erweitert die bisher geltende NFRD (Non Financial Reporting Directive).

Wer ist ab wann zur Berichterstattung verpflichtet?

Durch die CSRD werden in Deutschland stufenweise 15.000 weitere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet:

  • Unternehmen, die aktuell schon gemäß der NFRD berichten, müssen die neu definierten Standards (ESRS) erstmals für das Berichtsjahr 2024 anwenden.
    Die erste Berichterstattung erfolgt 2025.
  • Große Unternehmen, die nicht gemäß NFRD berichtspflichtig sind und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen müssen die Standards mit dem Berichtsjahr 2025 anwenden. Die erste Berichterstattung erfolgt 2026.
    • mehr als 250 Mitarbeiter
    • über 25 Millionen Euro Bilanzsumme
    • über 50 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab dem Berichtsjahr 2026 zur Erstellung verpflichtet.
    Die erste Berichterstattung erfolgt 2027.
  • Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen.

Was regelt die CSRD?

Das Set der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) beinhaltet generelle und themenbezogene Standards. In den generellen Standards werden allgemeine Anforderungen an die Inhalte und die Darstellung des Nachhaltigkeitsberichts definiert. Außerdem werden hier Angabe-Pflichten festgelegt, die ein Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen muss. Darüber hinaus werden in den themenbezogenen Standards Angaben zu den Bereichen E(Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung) gefordert.

Über was muss berichtet werden?

Das Herzstück der CSRD ist die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse. Es gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das heißt, es werden zwei Kategorien unterschieden: zum einen die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Inside-Out“-Perspektive) und zum anderen die finanzielle Wesentlichkeit in Form von Chancen und Risiken („Outside-In“- Perspektive). Ziel ist es, dadurch alle wichtigen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen, konkreten Maßnahmen und Indikatoren zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu entwickeln.

Die Informationen müssen als nichtfinanzieller Teil in die Finanzberichterstattung integriert werden.

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