Unternehmen, die sich beim Strombezug negative Preise sichern wollten, hatten in den ersten vier Monaten 2025 dazu 119 Stunden Gelegenheit. Misst man die Phasen nach Viertelstunden, waren es sogar 476 negative „Spots“, bei denen sich das Zugreifen auszahlte. Welche Dynamik am Markt inzwischen herrscht, zeigen die Vergleichszahlen aus dem gleichen Zeitraum 2026. Da standen schon 159 Stunden bzw. 636 Viertelstunden auf der Uhr, die anzeigt, wenn Stromnutzer für ihren Verbrauch bezahlt werden. Ein Plus von 34 Prozent.
„Nichts dem Zufall überlassen“
„Wir haben inzwischen eine Größenordnung erreicht, in der Unternehmen hier nichts mehr dem Zufall überlassen dürfen“, sagt Fabian Feldhoff, Referatsleiter Business Development bei der SWU. Er verweist auf die voriges Jahr erfolgte Umstellung auf 15-Minuten-Intervalle (s. weiterführende Informationen) am Spotmarkt, die sich mit manuellen Umstellungen nicht mehr wirksam abbilden lassen. „Es ist an der Zeit, dass Unternehmen ihre Flexibilitäten gezielt angehen, um ihre Stromkosten ganzheitlich zu betrachten und zu optimieren.“ Flexibilität, das sind jene Eingriffsmöglichkeiten, durch die sich der Verbrauch auf frühere oder spätere Zeitpunkte verschieben lässt. Das hilft zum Beispiel Preisspitzen zu vermeiden und in Preistäler einzutauchen.
Genauer Blick auf den Lastgang lohnt sich
Wobei das vorhandene Flexibilitätspotenzial abhängig ist vom jeweiligen Lastgang, von der Verschiebbarkeit von Lasten, von vorhandenen Speichern und weiteren Parametern. „Wir haben hier ein eigenes Tool für Analysen entwickelt, mit dem wir unsere Geschäftskunden punktgenau und unabhängig beraten.“
Die Möglichkeiten zur Nutzung des Potenzials sind vielfältig. Allen voran bietet der Spot-Tarif der SWU dazu Gelegenheit – „in Verbindung mit einer intelligenten Steuerung, die mit der Strombeschaffung des Lieferanten synchron geht“, wie Feldhoff betont.
Kostenrisiken lassen sich vermeiden
Im laufenden Betrieb kommt es auf gute Prognosen und optimierte, automatische Steuerung an, bei der der Kunde immer noch aktiv eingreifen kann. Damit lassen sich die schwankenden Verhältnisse im Wellenbad von Tiefst- und Höchstpreisen ausmanövrieren und Kostenrisiken vermeiden. „Wir bedienen hier alle Branchen und Betriebsgrößen – vom Kleingewerbe über komplexe Industriebetriebe bis hin zur Wohnungswirtschaft. Für sie alle hat das Thema Spot-Markt in Kombination mit der Ladesäulen-Förderung (s. weiterführende Informationen) an Gewicht gewonnen“, sagt Feldhoff. Unter anderem hat die SWU eine skalierbare Lösung für bidirektionales Laden entwickelt, einem künftig gewichtigen ökonomischen Faktor in Ladesystemen. „Wer jetzt in unsere intelligenten Steuerungen investiert, ist langfristig sicher aufgestellt – selbst wenn es neue technische Herausforderungen oder Gesetzesänderungen gibt“, sagt Feldhoff und fügt hinzu: „Verlass dich drauf.“
Weiterführende Informationen
Blick auf Preisschwankungen verfeinert
Durch die 15-Minuten-Intervalle am Spotmarkt lassen sich Preisschwankungen (Volatilität) im Tagesverlauf wesentlich feiner abbilden. Besonders in Zeiten hoher Solar- oder Windeinspeisung kommt es mittags oft zu extrem günstigen oder sogar negativen Strompreisen. Enrgiekunden mit dynamischen Stromtarifen können ihren Verbrauch genau in diese günstigen Phasen verlegen und somit Kosten sparen. Ziel der Umstellung war eine präzisere Abbildung von Erzeugungs- und Verbrauchsmustern sowie die Förderung der Integration erneuerbarer Energien. Grundsätzlich gilt: Kürzere Handelsintervalle ermöglichen es den Marktteilnehmern, ihre Gebote präziser an die tatsächlichen Erzeugungs- und Verbrauchsbedingungen anzupassen. Dies führt zu einer besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage und reduziert die Notwendigkeit teurer Ausgleichsmaßnahmen.
Förderung von Ladesäulen in der Wohnungswirtschaft
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt seit April mit einem Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.