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Förderprogramm Ladeinfrastruktur Charge@BW

Das Förderprogramm Charge@BW für Ladeinfrastruktur wurde ab Juli 2023 wiederaufgenommen. Es richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Im Rahmen von Charge@BW werden folgende Bereiche gefördert:

  • Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg
  • Vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den Anschluss von Ladepunkten in WEG in Baden-Württemberg

Förderanträge können seit 1. Juli 2023 gestellt werden und müssen bis spätestens 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind förderfähig, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Bei Leasing/Miete/Contracting können die jeweiligen monatlichen Raten und eventuell einmalige Sonderzahlungen gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien und der Antragstellung finden Sie unter Charge@BW.

Gerne beraten wir Sie zu diesem oder anderen Förderprogrammen für Geschäftskunden: swu.de/foerdermittel

 

Markus Scheydecker Berater Gewerbekunden
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