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Entlastungen für Haushalte und Unternehmen
06.02.2023

Energie-Preisbremsen

Entlastungen für Haushalte und Unternehmen

Im Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine gute Nachricht. Unser Ziel und Anspruch ist eine verlässliche Umsetzung der Energiehilfen. Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.“, sagt Klaus Eder, Geschäftsführer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm.

Nachdem der Staat Verbraucher bereits im Dezember 2022 mit Soforthilfen entlastet hat, greift für die meisten Haushalte und Unternehmen ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die keine Soforthilfe erhalten haben, wird die Entlastung bei der Gaspreisbremse voraussichtlich schon in der Januar Rechnung berücksichtigt.

Alle Kundinnen und Kunden der SWU – egal ob Haushalt oder Unternehmen – müssen sich um nichts kümmern. Die Energie-Preisbremsen werden bei den Abschlägen bzw. Rechnungen berücksichtigt und alle Kunden schriftlich informiert.

Mehr zu den Energie-Preisbremsen und auch Berechnungsbeispiele gibt es unter swu.de/swu-erklaert. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

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