Energie- und Stromsteuer
Die EU-Kommission hat geregelt, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht. Dies gilt für Unternehmen die aufgrund der Corona-Krise innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind oder geraten werden. Die gesetzliche Pflicht, die Inanspruchnahme der Vergünstigung beim Zoll zu beantragen, besteht aber trotzdem.
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EEG-Umlage und Besondere Ausgleichsregelung
Unternehmen können auf Grundlage der „Besonderen Ausgleichsregelung“ eine reduzierte EEG-Umlage beantragen. Die EU-Kommission hat auch hier klargestellt, dass Unternehmen die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiter von Entlastungsregelungen im Energiebereich (z.B. der deutschen EEG-Umlagenbegrenzung) profitieren können.
Individuelle Netzentgelte
Aufgrund der Corona-Krise erreichen viele Unternehmen, denen bislang individuelle Netzentgelte gewährt wurden, die hierfür erforderliche jährliche Betriebsstundenanzahl von 7.000 Stunden in diesem Jahr nicht. Das Bundeskabinett hat entschieden, dass alle Unternehmen, denen 2019 individuelle Netzentgelte gewährt wurden, diese auch in 2020 in Anspruch nehmen können. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an das SWU-Beraterteam.