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Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor Greenwashing geschützt werden. Vor allem unbelegte Nachhaltigkeitskommunikation kann zukünftig abgestraft werden.

11.09.2026

EmpCo-Richtlinie verschärft Regeln zur Nachhaltigkeitskommunikation

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor Greenwashing geschützt werden. Vor allem unbelegte Nachhaltigkeitskommunikation kann zukünftig abgestraft werden.

Die neuen Regelungen der EmpCo-Richtlinie sind ab dem 27.09.2026 anzuwenden. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen. In Deutschland wurden die Vorgaben unter anderem über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. 

 

Was kann passieren, wenn die Vorgaben nicht beachtet werden?

Die finanziellen Risiken bei einem Verstoß gegen die EmpCo-Richtlinie sind je nach Fall unterschiedlich zu bewerten.  Unzulässige oder irreführende Aussagen können beispielsweise zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. 

Es gilt also, die eigene Kommunikation in Sachen Greenwashing auf den Prüfstand zu stellen. Eine allgemeine Aussage wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ kann problematisch sein, wenn nicht klar ist, worauf diese Aussage konkret beruht und wie sie belegt werden kann.

Mehr zum Thema finden Sie bspw. beim Umweltbundesamt.

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