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Ab dem kommenden Jahr sind die Ausstellung, Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen Pflicht für steuerbare und steuerpflichtige inländische Business-to-Business-Umsätze.

11.09.2026

Elektronische Rechnungsstellung ab 01.01.27 verpflichtend

Ab dem kommenden Jahr sind die Ausstellung, Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen Pflicht für steuerbare und steuerpflichtige inländische Business-to-Business-Umsätze.

Die elektronische Rechnungsstellung wird künftig zum Standard im Geschäftsverkehr. Bereits seit dem 01. Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und aufbewahren zu können. Für den Versand wurden Übergangsregelungen festgelegt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab dem 1. Januar 2027 sind Business-to-Business Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.

Form einer elektronischen Rechnung 

 

Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung erfüllt die Vorgaben beispielweise nicht mehr. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können. Sie erfüllt die europäische Norm EN 16931 und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Das ist beispielsweise bei der „XRechnung“ oder dem hybriden „ZUGFeRD-Format“ der Fall.

Wir stellen um 

 

Damit wir bei der SWU die Umstellung auf die elektronische Rechnung für unsere Kunden reibungslos gestalten können, werden wir Sie in Kürze persönlich kontaktieren.
Mithilfe eines Formulars erfragen wir das gewünschte Rechnungsformat und Ihre aktuelle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang sowie – sofern erforderlich – Ihre Leitweg-ID.

Wir bitten Sie, uns die aktualisierten Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. So können wir einen nahtlosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung gewährleisten.

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Innendienst Geschäftskunden
Sabine Schmittele
Telefon: 0731 166 -2627
Fax: 0731 166 -2699