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Die Investition in ein privates Elektroauto oder gar eine E-Flotte für die Firma sind trotz sinkender Preise für neue Fahrzeuge noch immer vergleichsweise teuer. Um diese Hürde bei der Ausbreitung von E-Mobilität aus dem Weg zu räumen, stellen Staat und Hersteller Subventionen bereit. So hat zum Beispiel der Bund in seinem Konjunktur-Programm wegen der Corona-Krise seinen Anteil am Umweltbonus zunächst bis Ende 2021 verdoppelt. Mitte November wurde dann beim "Auto-Gipfel“ beschlossen, dass diese sogenannte Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.
17.12.2020

E-Mobilität bekommt einen Förderschub

Die Investition in ein privates Elektroauto oder gar eine E-Flotte für die Firma sind trotz sinkender Preise für neue Fahrzeuge noch immer vergleichsweise teuer. Um diese Hürde bei der Ausbreitung von E-Mobilität aus dem Weg zu räumen, stellen Staat und Hersteller Subventionen bereit. So hat zum Beispiel der Bund in seinem Konjunktur-Programm wegen der Corona-Krise seinen Anteil am Umweltbonus zunächst bis Ende 2021 verdoppelt. Mitte November wurde dann beim "Auto-Gipfel“ beschlossen, dass diese sogenannte Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.

Auch steuerlich sind Elektroautos mit Vorteilen unterwegs: So wurde schon bisher für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Als Folge des Corona-Konjunkturprogramms hat die Regierung diese Steuerbefreiungs-Regelung bis zum 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann verbleibenden Zeitraum gewährt.


Die Politik verfolgt bei ihrer Förderstrategie inzwischen einen ganzheitlichen Ansatz. So existieren parallel zur Schubhilfe bei den Fahrzeugkäufen auch Programme, mit denen sich die Betriebskosten für E-Fahrzeuge senken lassen. Das unlängst verabschiedete Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zum Beispiel soll der Wohnungswirtschaft Impulse geben, um ihre Objekte in größerem Umfang als bisher für E-Mobilität nachzurüsten. 


Im Mittelpunkt des WEMoG stehen die „Wallboxen“ genannten privaten Ladestationen. Sie sollen den Parkraum in großen Bestandsgebäuden wie Mehrfamilienhäusern attraktiver machen. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird dort stattfinden, wo die Fahrzeugnutzer wohnen. Seit dem 24. November werden – im Rahmen des deutschen „Masterplans Ladeinfrastruktur“ –  daher private Ladestationen mit 900 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.  
Sie können diesen Zuschuss pro Ladepunkt in Anspruch nehmen, z.B. für den Kauf einer neuen Lade¬station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung oder für die Kosten für Einbau und An¬schluss der Lade¬station, inklusive aller Installations-arbeiten. Die Regelung gilt für Ladestationen an privat genutzten Stell¬plätzen von Wohngebäuden, die ausschließlich Strom aus erneuer¬baren Energien beziehen.
Erfahrungsgemäß geht es in der Mehrheit der geeigneten Fälle um die Ertüchtigung oder Erweiterung von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Gleichwohl müssen Brandschutz und die richtige Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden, was sich im Lastmanagement widerspiegelt und die Abrechnungsvarianten beeinflusst. Hierfür lässt sich das umfassende Knowhow der E-Mobilitätsexperten der SWU „anzapfen“.
 

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