Energieverbräuche systematisch senken: Hier sind Industrie- und Gewerbebetriebe in Deutschland stärker als jemals zuvor gefordert, seit das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2023 in Kraft trat. Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch von über 7,5 GWh müssen binnen 20 Monaten ein Energiemanagementsystem implementieren. Parallel dazu verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) alle Firmen, die nicht zu den KMU zählen, zu Energieaudits nach DIN EN 162471 im vierjährlichen Rhythmus. Betriebe mit mindestens 2,5 GWh Verbrauch mit einem Umwelt- oder Energiemanagement oder einem Energieaudit müssen innerhalb von drei Jahren zertifizierte Umsetzungspläne zur Energieeinsparung erstellen und veröffentlichen.
Derzeit sind etwa 500 große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Bis 2028 wird die Berichtspflicht nach Maßgabe einer EU-Richtlinie etappenweise ausgeweitet; künftig sind in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen unmittelbar betroffen. Mittelbar wird sich die Reichweite der Richtlinie aber auf viel mehr Firmen ausdehnen, zum Beispiel über Zuliefer- oder Dienstleistungsbeziehungen – schon wegen der Aussagekraft in den Nachhaltigkeitsberichten der dazu verpflichteten Unternehmen.
Kompetente Begleitung durch die SWU
„Mit unserem energiewirtschaftlichen Knowhow unterstützen wir Gewerbekunden gezielt dabei, gesetzliche Anforderungen effizient und wirtschaftlich umzusetzen“, betont Moritz Fischer, Leiter Energiedienstleistungen & Kundenlösungen der SWU. „Unsere Energieexperten analysieren Verbrauchsstrukturen, identifizieren Einsparpotenziale und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenpläne – auf Wunsch auch als BAFA-geförderte Beratung.“
Wenn ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS relevant wird, begleiten Fischer und sein Team die Unternehmen beim Aufbau aller notwendigen Strukturen – von der Energiepolitik über die Datenerfassung bis hin zur erfolgreichen Zertifizierung. Für Unternehmen mit Auditpflicht nach dem EDLG übernehmen sie die Durchführung normgerechter Energieaudits und kümmern sich um die erforderliche Dokumentation und Terminplanung.
Darüber hinaus helfen sie dabei, ungenutzte Abwärmepotenziale zu erkennen und sinnvoll zu nutzen – „ein Thema, das nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch wirtschaftlich interessant ist“, sagt Fischer. „Und damit sich Effizienzmaßnahmen auch finanziell lohnen, unterstützen wir unsere Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln – vom ersten Antrag bis zur Abrechnung.
Kombination von CSR und ESG generiert Werte
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt die EU einen verbindlichen und vergleichbaren Standard für ein NachhaltigkeitsReporting fest. Ein solides Energiemanagement und maßgebliche Effizienzsteigerungen liefern Stoff für dieses CSRD-Reporting – und gehen weit über reine Compliance hinaus: Sie stärken strategisch die Wettbewerbsposition und die langfristige Risikoresilienz.
CSR spielt dabei mit einer anderen Aufgabe zusammen: ESG. Die Abkürzung steht für Environment, Social, Governance. Sie soll – von Unternehmen praktisch angewandt – den Schutz unserer Umwelt und des Klimas, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Gewährleistung einer soliden und nachhaltigen Unternehmensführung sicherstellen. „Aus Sicht großer Unternehmensberatungen hat sich ESG von einem reinen Risiko- und Compliance-Thema hin zu einem Hebel der Wertgenerierung entwickelt“, erklärt Fischer.
Zusätzlicher Mehrwert entsteht, sagt Fischer, unter anderem durch ein besseres Risikomanagement, weil dann genauer analysiert wird, wie sich mögliche Störungen oder negative Auswirkungen aufs Unternehmen auswirken. „Auch beim Zugang zu Kapital sehen wir heute schon eindeutige Hinweise darauf, dass sich der Aufwand bezahlt macht. Viele Investoren fordern ESG-Infos.“
UPDATE: Wo steht Deutschland?
Die EU hat Anfang 2025 ein sogenanntes Omnibuspaket veröffentlicht, mit dem Ziel einer Vereinfachung der bisherigen Vorgaben der CSRD, aber auch mit Fristverschiebungen. Große Unternehmen müssen nun erstmals für 2027 einen Bericht erstellen.
Weitere Punkte, die nach aktuellem Stand noch umgesetzt werden sollen, sind unter anderem die Schwellenanhebung für die Berichtspflicht künftig erst ab 1 000 Mitarbeitenden sowie die Vereinfachung der Pflichtangaben und die Reduktion der Datenpunkte. Dennoch, so rät Fischer: „Die Verzögerung ist eine Vorbereitungschance, kein Freifahrtschein. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeit und Energiemanagementsysteme jetzt aufbauen – so sind Sie fit, wenn die Fristen greifen.“
Warum Effizienz zählt
Energieeffizienz ist heute mehr als Pflicht – sie ist ein strategischer Erfolgsfaktor mit doppeltem Nutzen:
- Sie erfüllt rechtliche Anforderungen (EnEfG, EDLG)
- Sie liefert maßgeblichen Input für das CSRD-Klimareporting
Als starker regionaler Partner bringt die SWU fundierte Beratung, Umsetzungserfahrung und Förderexpertise mit – damit ihre Kunden energieeffizient, wirtschaftlich und zukunftssicher agieren können.