Allgemeines zur Grund- und Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Gesetzeszweck ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Belieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Das EnWG regelt sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung“ mit Energie.
Grundversorger ist danach jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die SWU Energie GmbH ist als Grundversorger auch für die Ersatzversorgung zuständig.
Grundversorgung für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung bei Versorgung aus dem Niederspannungsnetz (bis 10.000 kWh/Jahr)
Eine Grundversorgung liegt dann vor, wenn Sie gemäß § 3 Nr. 22 EnWG ein Haushaltskunde sind und Strom in Niederspannung beziehen, ohne einen Stromliefervertrag abgeschlossen zu haben.
Haushaltskunde in diesem Sinne sind Sie nur dann, wenn die Energie überwiegend im Haushalt oder bei einem Eigenverbrauch von bis zu 10.000 kWh/Jahr für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Somit gelten für Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung ohne Stromlieferungsvertrag mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr in Niederspannung immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV.
Ersatzversorgung für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung bei Versorgung aus dem Niederspannungsnetz (über 10.000 kWh/Jahr)
Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher aus dem Niederspannungsnetz Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug ohne Liefervertrag.
In die Ersatzversorgung fallen somit Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh pro Jahr beträgt.
Solange Sie keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben.
Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen solle, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Grundversorgung mit der SWU Energie GmbH zustande. Die Konditionen der Grundversorgung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.
Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die StromGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
Stromversorgung von Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung
Entnehmen Sie Strom aus einer anderen Spannungsebene als der Niederspannung, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Grundversorgung mit der SWU Energie GmbH.
Preise und rechtliche Rahmenbedingungen
Die SWU Energie GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grund- und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.
Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.
Preise: Jahresverbrauch ab 100.000 kWh / Jahr
Für Kunden mit 1/4 h - Leistungsmessung (Preise gültig ab 1. Januar 2021)
Jahresstromverbrauch kWh/Jahr | brutto / netto |
Leistungspreis | 163,03 / 137,00 |
Arbeitspreis HT | 19,095 / 16,046 |
Arbeitspreis NT | 16,370 / 13,756 |
Messpreis Mittelspannung | 540,07 / 453,84 |
Messpreis Niederspannung | 870,08 / 731,16 |
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19%). Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
In den Nettopreis fließen ein:
Umlagen, Abgaben und Steuern* | netto |
---|---|
Stromsteuer | 2,050 Cent / kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 0,110 Cent / kWh |
EEG-Umlage | 6,500 Cent / kWh |
KWK-Zuschlag | 0,254 Cent / kWh |
§19 StromNEV-Umlage | 0,432 Cent / kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,395 Cent / kWh |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,009 Cent / kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | netto |
---|---|
Arbeitspreis Netznutzungsentgelte | in jeweils gültiger Höhe** |
Blindarbeitspreis 1 | 0,000 Cent / kvarh |
Jahresleistungspreis Netznutzung Der Jahresleistungspreis wurde in den Arbeitspreisen berücksichtigt. | in jeweils gültiger Höhe** |
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) | in jeweils gültiger Höhe** |
1 Information
Bei Bezug von Blindstrom | |
---|---|
Preis für Blindarbeit netto | 1,030 Cent / kvarh |
* Die Gültigkeit der Strompreise und der weiteren Preisbestandteile besteht vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen, wie z.B. EEG-Umlage oder KWK-Zuschlag, auf deren Entstehen die SWU keinen Einfluss hat. Sollten zusätzliche Preisbestandteile erhoben werden, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.
** Die Netzentgelte in Ihrer jeweils gültigen Höhe sind in den oben genannten Nettopreisen enthalten.
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne
