Änderung
Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich die Höhe der gesetzlichen Umlagen und Abgaben.
In den Nettopreis fließen ein:
Abgaben und Steuern | 2023 netto | 2024 netto |
Erdgassteuer in Cent / kWh | 0,55 | 0,55 |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) Cent / kWh | 0,03 | 0,03 |
CO₂-Bepreisung nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) Cent / kWh | 0,546 | 0,544* |
Bilanzierungsumlage Cent / kWh | 0,39 | 0,00 |
Gasspeicherumlage §35 e EnWG Cent / kWh | 0,059 | 0,186 |
Summe der Belastungen Cent / kWh | 1,755 | 1,269 |
* Die Höhe der CO2-Bepreisung ab 1. Januar 2024 ist noch nicht vom Gesetzgeber bestätigt. Änderungen werden wir im Erdgaspreis berücksichtigen.
Für die aufgeführten Informationen wird keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Im Einzelfall finden sich weiterführende Informationen jeweils in den genannten Gesetzen, Gesetzesentwürfen, Verordnungen oder Normtexten.
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