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Allgemeines zur Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung (für leistungsgemessene Kunden)

Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Gesetzeszweck ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Belieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Das EnWG regelt sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung“ mit Energie.

Grundversorger ist danach jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die SWU Energie GmbH ist als Grundversorger auch für die Ersatzversorgung zuständig.

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für Kunden mit stündlicher Leistungsmessung bei Versorgung aus dem Niederdrucknetz (über 10.000 kWh/Jahr)

Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher aus dem Niederdrucknetz Gas beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Gasbezug ohne Liefervertrag.

In die Ersatzversorgung fallen somit Gewerbe- und Geschäftskunden mit stündlicher Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch im Niederdrucknetz mehr als 10.000 kWh pro Jahr beträgt.

Solange Sie keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der SWU Energie GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit stündlicher Leistungsmessung mit Gas im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die GasGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Gasversorgung von Kunden mit stündlicher Leistungsmessung aus anderen Druckstufen bzw. Netzen als aus dem Niederdrucknetz.

Entnehmen Sie Gas aus einer anderen Druckstufe als dem Niederdrucknetz, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der SWU Energie GmbH.

Preise und rechtliche Rahmenbedingungen

Die SWU Energie GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) Erdgas zu folgenden Tarifen für die Grund- und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife, sowie die GasGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.

Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.

Preise für Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung

Für Kunden mit 1/4 h - Leistungsmessung gelten ab dem 1. Oktober 2023 folgende Preise für den Tarif der Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung.

brutto/ netto
Arbeitspreis in Cent / kWh 13,781 / 12,879
Grundpreis in Euro / kW / Jahr 3,27 / 3,06

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 7%). Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

In den Nettopreis fließen ein:

Abgaben und Steuern netto
Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,03 Cent / kWh
CO₂-Bepreisung nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) 0,544 Cent / kWh
Bilanzierungsumlage 0 Cent / kWh
Gasspeicherumlage §35 e EnWG 0,145 Cent / kWh
Summe der Belastungen 1,269 Cent / kWh

Hier haben wir zusammengefasst, was sich hinter den Steuern, Abgaben und Umlagen verbirgt.

In den oben genannten Preisen sind die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung des zuständigen Netzbetreibers, Messstellenbetreibers und Messdienstleisters, die Regelenergieumlage sowie die Konzessionsabgabe enthalten.

Eventuell zusätzliche Preisbestandteile

Die Gültigkeit der Erdgaspreise und der weiteren Preisbestandteile besteht vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen auf deren Anfall der Lieferant keinen Einfluss hat. Sollten zusätzliche Preisbestandteile erhoben werden, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Preise der letzten 6 Monate

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Preise der Gas Ersatzversorgung für Kunden mit 1/4 h - Leistungsmessung.

Datum Arbeitspreis (brutto / netto) Grundpreis (brutto / netto)
bis 30.9.2023 14,198 / 13,269 3,27 / 3,06
bis 30.04.2023 16,869 / 15,765 3,27 / 3,06
bis 14.01.2023 23,735 / 22,182 3,27 / 3,06
bis 31.12.2022 26,879 / 25,121 3,27 / 3,06
bis 14.10.2022 30,943 / 28,919 3,27 / 3,06
bis 30.09.2022 37,414 / 31,440 3,64 / 3,06
bis 14.09.2022 49,791 / 41,841 3,64 / 3,06
bis 31.08.2022 36,712 / 30,850 3,64 / 3,06
bis 14.08.2022 19,635 / 16,500 3,64 / 3,06
bis 30.04.2022 16,869 / 15,765 3,27 / 3,06
bis 31.03.2022 31,535 / 26,500 3,64 / 3,06

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