Allgemeine Geschäftsbedingungen SWU App

 

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets über die SWU App und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde.  

1.2
Die SWU App bieten einen Service an, welcher es dem registrierten Nutzer ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.  

1.3
Die beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bedienen sich zur Abwicklung des gesamten Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.

1.4
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

2. Anmeldung (Vertragsabschluss)

2.1
Um den Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei SWU Verkehr GmbH registrieren:

  • Handy-Nummer
  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der SWU Verkehr GmbH

    Zum Kauf eines Tickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich.

    Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

    Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

    Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der SWU Verkehr GmbH über die Nutzung der SWU App (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der SWU Verkehr GmbH und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.  2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den Service besteht nicht.  2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die SWU Verkehr GmbH ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "SWU App" zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an der "SWU App" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.  Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.  Die SWU Verkehr GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von der "SWU App".  Durch eine Registrierung in der SWU App können Nutzer auch die ÖPNV-Apps vom DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH) und Handy-Ticket-Deutschland im registrierten Zustand nutzen ohne eine zusätzliche Registrierung tätigen zu müssen. Bei dem Kauf eines Fahrscheins gelten jeweils die in der App, in der der Kauf getätigt wird, aufgeführten AGBs.

3. Widerrufsbelehrung

3.1
Sofern der Nutzer ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht dem Nutzer das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SWU Verkehr GmbH
89073 Ulm
Karlstraße 1-3
Fax: 07 31 / 1 66 - 13 09
kundenservice@swu.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.handyticket.de/portals/web/nutzer/swu/login.html elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

3.2 Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
SWU Verkehr GmbH
89073 Ulm
Karlstraße 1-3
Fax: 07 31 / 1 66 - 13 09
kundenservice@swu.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________________________________

Bestellt am: _________________________________

Erhalten am: _________________________________

Name des/der Verbraucher(s): _________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)  

Datum: _________________________________   

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Kündigung

4.1
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der SWU Verkehr GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Kundenportal bzw. Web-App oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die SWU Verkehr GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

4.2
Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die SWU Verkehr GmbH insbesondere berechtigt, wenn

  • der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulationen der SWU App) oder im Rahmen der Nutzung des Service gegen geltendes Recht verstößt,
  • der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
  • eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,
  • der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,
  • der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der SWU Verkehr GmbH nicht mitgeteilt hat oder
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die SWU Verkehr GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist. Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1 entsprechend.

4.3
Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

5. Erwerb und Nutzung

5.1
Der Nutzer muss für die Nutzung des Service bei einem beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete mobile Endgerät gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf-und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.

5.2
Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 6.2.5 und 6.3.8 dieser Bestimmungen), sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunter-nehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den die SWU Verkehr GmbH ihren Anspruch abtritt.

5.3
Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät mit der registrierten Telefonnummer und einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und amtlicher Lichtbildausweis bzw. Kontrollmedium).

5.4
Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des amtlichen Lichtbildausweises bzw. Kontrollmediums.

5.5
Nach Fahrtantritt über das mobile Endgerät erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

5.6
Tickets auf dem mobilen Endgerät gelten nur für den im Ticket angegebenen Nutzer in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bzw. in Verbindung mit dem im Ticket angegebenen Kontrollmedium. Unbenommen davon kann der Nutzer weitere Tickets für Mitreisende erwerben, sofern dies die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde zulassen oder vorsehen.

5.7
Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmun-gen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

5.8
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.

6. Zahlungsweisen und Abrechnung

6.1 Allgemeines

Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über SEPA-Lastschrift
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
  • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung Abrechnung über Prepaid durch
  • Überweisung per giropay
  • Abrechnung über PayPal
    Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen.

    Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.in Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht.

6.1.2
Der Einzug der Forderung über SEPA-Lastschrift erfolgt durch LogPay Financial Services GmbH in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleister des Nutzers. Bei Zahlung über einen anderen Anbieter gelten die vertraglichen Fristen des jeweiligen Anbieters.

6.1.3
Der Nutzer hat nach Kauf des Tickets die Quittung sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem jeweiligen Ticketkauf gegenüber der SWU Verkehr GmbH vorzubringen. Die Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene EMail-Adresse versandt. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe elektronisch über das Kunden-portal unter „Meine Tickets“ einsehen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

6.2 Zahlung per SEPA-Lastschrift bei registrierten Nutzern

6.2.1
Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

6.2.2
Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der SWU App einzutragen. Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

6.2.3
Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

6.2.4
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6.3 Zahlung per Kreditkarte bei registrierten Nutzern

6.3.1
Die Abrechnung der gekauften Tickets über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

6.3.2
Während des Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

6.3.3
Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

6.3.4
Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

6.3.5
Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

6.3.6
Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.  

6.3.7
Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zur SWU App  , einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.

6.3.8
Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6.3.9
Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.

6.4 Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern

6.4.1
Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket-käufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.

6.4.2
Der Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Pre-paid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.

6.5 Zahlung per Prepaid durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern

6.5.1
Voraussetzung für die Teilnahme an Giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Nutzers am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des Zahlungs-dienstleisters des Nutzers im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird dem Nutzer angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt. Ferner muss der Nutzer für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen. Eine Überweisung über Giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein entsprechendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.

6.5.2
Hat der Nutzer diese Zahlweise gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto vom Konto des Nutzers überwiesen.

6.5.3
Der Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich durchgeführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.

6.6 Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, auf welcher er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 3 Euro autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.

7. Sperrungen

7.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmensund dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die SWU Verkehr GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des Services sofort gesperrt wird.

7.2
Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung der SWU App sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.

7.3
Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

8. Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers

Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.

9. Haftung der an der SWU App beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde und Dienstleister

Zur Nutzung des Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die Verkehrs-unternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.  Eine etwaige Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mail-Adresse zu richten:

SWU Verkehr GmbH
Bauhoferstr. 9
89077 Ulm
verkehr@swu.de

 

10. Schlussbestimmungen

11.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

11.2.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, auch dieser Klausel selbst, sowie die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.