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Während der Bauzeit gilt Einbahnregelung

22.07.2025

Leitungsverlegung Albstraße

Während der Bauzeit gilt Einbahnregelung

Ab dem 29. Juli 2025 führen die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Tiefbauarbeiten in der Ulmer Albstraße durch. Im Zuge der Maßnahme werden Stromkabel verlegt sowie Vorbereitungen für den Glasfaserausbau getroffen. Ziel ist es, die Infrastruktur in diesem Bereich zukunftssicher auszubauen.

 

Das Baufeld erstreckt sich ab der Kreuzung Franzenhauserweg und Buchbrunnenweg in Fahrtrichtung Jungingen bis zur nächsten Einmündung der Albstraße. Während der gesamten Bauzeit wird eine Einbahnregelung eingerichtet: Die Albstraße ist dann nur aus Richtung Ulm kommend in Fahrtrichtung Jungingen befahrbar. Der Verkehr aus Jungingen sowie aus Richtung Stuttgarter Straße wird über den Franzenhauserweg umgeleitet.

 

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende September 2025 abgeschlossen sein. Die Einbahnregelung bleibt bis zum Abschluss der Maßnahme bestehen. Die SWU bittet alle Verkehrsteilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die mit der Maßnahme verbundenen Einschränkungen.

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