Antwort

Planung

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Während der Wärmetransformationsplan Sache des Energieversorgers ist, nimmt die kommunale Wärmeplanung die Bundesländer und deren Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern in die Pflicht, bis 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen (KWP). Städte unter 100.000 Einwohner müssen die KWP bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Im Rahmen der Planung wird der aktuelle Zustand etwa des Netzes, der Erzeugung oder der derzeitigen Treibhausgasemissionen analysiert. Daraus entsteht dann ein Maßnahmenplan mit technischen Beschreibungen, Energiebilanzen und weiteren Punkten, wie etwa der Zusammenschluss weiterer Wärmenetze. Die planungsverantwortlichen Stellen der Städte Neu-Ulm und Senden müssen bis spätestens 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt haben.

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