SWU Trinkwasser: Die Preise

Preise gültig ab 01.01.2010

Die SWU Energie GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, sowie deren "Ergänzenden Bestimmungen", Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.

 

I. Zählertarif

Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen.

Stadtgebiet Ulm

EUR/m³
brutto
(netto)

EUR/Jahr
brutto
(netto)

Wasser

1,70
(1,59)

nach Zählergröße

Stadtgebiet Neu-Ulm

 

 

Wasser

1,70
(1,59)

nach Zählergröße

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%.
Diese Preise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

 

Zählergebühr

Der Grundpreis beträgt für
Hauswasserzähler

Nennleistung cbm/h

EUR/Jahr
brutto

       

bis 12       

52,61

   

bis 30

101,89

für Woltmannzähler

 

 

von 65 - 125

231,07

           

über 125   

589,75

für Verbundzähler

 

439,95

II. Berechnung nach Schätzung

Sollte die Meßeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß 21 der AVBWasserV geschätzt.

 

III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung

1. Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.

2. Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.

3. Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.

 

IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler

Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt auf Grund einer besonderen Vereinbarung.

 

V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke

Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt kostenlos. Die entnommene Wassermenge ist der SWU Energie schriftlich mitzuteilen.

 

VI. Umsatzsteuer

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

 

VII. Abrechnung

1. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie deren "Ergänzenden Bestimmungen" geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.

2. Der Wasserverbrauch der Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die SWU Energie ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Ab- schlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.

3. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.

 

VIII. Änderung der Allgemeinen Tarife

Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.

Artikel aus dem SWU Journal 01/10 zum Thema:

 
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