Die Abwasserpreise
Im Namen der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) und der Stadt Neu-Ulm rechnen wir auch das Abwasser ab.
Die Abwasserpreise der EBU für Ulm im Überblick:
Bemessungsgrundlage ist einerseits die von der SWU gelieferte Wassermenge sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwasser-nutzung).
Seit dem 01.01.2010 wird von der EBU auch eine Niederschlagswassergebühr für die an die Kanalisation angeschlossenen und befestigten Flächen erhoben.
Die Abwassergebühr setzt sich somit zusammen aus Schmutzwassergebühr (Kanalgebühr + Klärgebühr) und Niederschlagswassergebühr.
Stadtgebiet Ulm | Kanalgebühr EUR/m³ | Klärgebühr EUR/m³ | Schmutzwassergebühr* | Niederschlags- |
Abwasser | 0,77 | 0,76 | 1,53 | 0,44 |
*Bemessungsgrundlage ist das von der SWU gelieferte Trinkwasser.
Die Abwasserpreise für Neu-Ulm im Überblick:
Bemessungsgrundlage ist einerseits die von der SWU gelieferte Wassermenge sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwasser-nutzung).
Seit dem 01.01.2010 wird von der Stadt Neu-Ulm auch eine Niederschlagswassergebühr für die an die Kanalisation angeschlossenen und befestigten Flächen erhoben.
Die Abwassergebühr setzt sich somit zusammen aus Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr.
Stadtgebiet Neu-Ulm | Schmutzwassergebühr* | Niederschlagswassergebühr** |
Abwasser | 1,51 | 0,16 |
*Bemessungsgrundlage ist das von der SWU gelieferte Trinkwasser.
**Die Niederschlagswassergebühr wird von der Stadt Neu-Ulm separat verlangt und nicht von der SWU abgerechnet.
Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei!





