Erweiterte Analyse: Energieausweis für Nichtwohngebäude
Was sind Nichtwohngebäude?
- Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebsgebäude.
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude:
- Für Nichtwohngebäude wird die Energiebilanz um die Bereiche Beleuchtung und Klimatisierung erweitert.
- Es besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
- Bilanzierung nach DIN V 18599.
- Die Anforderungsniveaus werden nach dem „Referenzgebäudeverfahren“ festgelegt.
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude:
- Bilanzierung unter Berücksichtigung aller Verbrauchswerte aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden.
- Berücksichtigung eventueller Leerstände.
- Durchführung einer Witterungsbereinigung.
Für neu errichtete Nichtwohngebäude ist zwangsläufig ein Bedarfsausweis auszustellen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Energieberatern auf.














