Erweiterte Analyse: Energieausweis für Nichtwohngebäude

Was sind Nichtwohngebäude?

  • Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebsgebäude.

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude:

  • Für Nichtwohngebäude wird die Energiebilanz um die Bereiche Beleuchtung und Klimatisierung erweitert.
  • Es besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
  • Bilanzierung nach DIN V 18599.
  • Die Anforderungsniveaus werden nach dem „Referenzgebäudeverfahren“ festgelegt.

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude:

  • Bilanzierung unter Berücksichtigung aller Verbrauchswerte aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden.
  • Berücksichtigung eventueller Leerstände.
  • Durchführung einer Witterungsbereinigung.

Für neu errichtete Nichtwohngebäude ist zwangsläufig ein Bedarfsausweis auszustellen.

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Energieberatern auf.

 
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