Der Pass für Ihr Gebäude: Energieausweis

Sie benötigen den Energieausweis wenn Ihr Gebäude neu gebaut, verkauft oder vermietet wird. Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Mit dem Energieausweis bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder –verbrauch verschiedener Gebäude bundesweit zu vergleichen.

Diese Leistungen bieten Ihnen die SWU EnergieBerater:

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

  • Für Gebäude bis Baujahr 1965 seit dem 01. Juli 2008
  • Für alle anderen Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009
  • Für Nichtwohngebäude ab dem 01. Juli 2009

Weitere Optionen:

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Energieberatern auf.

Artikel aus dem SWU Journal 04/09 zum Thema:

 
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