Die aktuellen Wärmegesetze

Nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) müssen in Baden-Württemberg beim Austausch der zentralen Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Dieser gesetzlichen Anforderung kommen Sie mit SWU NaturGas mit 10 Prozent Biogasanteil nach. Für Bayern besteht hierfür aktuell noch keine gesetzliche Verpflichtung bei der Modernisierung von Bestandsbauten.
Nach aktueller Gesetzeslage des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben Sie bei Neubauten mehrere Möglichkeiten. Beispiel: Investieren Sie nicht noch mehr in die Gebäudedämmung, sondern decken Sie einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien. Dies ist durch den Einsatz von Bioerdgas mit einem Anteil von 30 Prozent Biogas in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage möglich. Bei Fragen rund um das Thema KWK-Anlage stehen Ihnen die SWU EnergieBerater zur Verfügung.
Dieser gesetzlichen Anforderung an das einzusetzende Bioerdgas kommen Sie mit unserem Tarifangebot SWU NaturGas mit 30 Prozent Biogasanteil nach.















