SWU Erdgas (Grundversorgung): Die Preise

Die SWU Energie GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der neuen Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 08.11.2006 Erdgas zu folgenden Tarifen für die Grund- und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife, sowie die GasGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.

Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden Erdgas und einem Jahresgrundpreis.

Der Jahresgrundpreis wird aus einem Anteil für die Bereitstellung der Anlagen und für die Vorhaltung der Leistung, sowie einem Anteil für die Bereitstellung der technisch notwendigen Meßeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkasso gebildet.

Die SWU Energie GmbH hat die Erdgaspreise von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft WIBERA überprüfen lassen. WIBERA bescheinigt, dass die SWU Energie GmbH ihre gestiegenen Einkaufskosten nicht in voller Höhe an ihre Erdgaskunden weitergegeben hat.

Wirtschaftsprüfertestat

Preise gültig ab 01.01.2010

Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Erdgas
Grund- und Ersatzversorgungstarif sind die Allgemeinen Tarife

Nettopreise ohne Erdgassteuer

Nettopreise inkl. Erdgassteuer

Bruttopreise inkl. Ergassteuer

Kleinverbraucher
(bis 2.167 kWh/Jahr)

Arbeitspreis

 Ct/kWh

         7,02

        7,57

       9,01

Grundpreis

 €/Jahr

        18,71

 

       22,26

Grundpreistarif I
(2.168 bis 5.788 kWh/Jahr)

Arbeitspreis

Ct/ kWh

5,76

6,31

7,51

Grundpreis

 €/ Jahr

      46,02

 

      54,76

Grundpreistarif II
(ab 5.789 kWh/Jahr)

Arbeitspreis

Ct/ kWh

4,70

5,25

6,25

Grundpreis

€/ Jahr

107,37

127,77

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%  und der Erdgassteuer von derzeit 0,55 Cent/ kWh (netto). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

1. Allgemeiner Hinweis
Bei dem von uns angebotenen Produkt handelt es sich um ein "steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Dies darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-DV zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."


2. Hinweis: Änderung bei der Erdgassteuer
Ab dem 1. August 2006 schreibt das neue Energiesteuergesetz vor, dass die SWU Energie ab diesem Zeitpunkt die Erdgassteuer direkt erheben und abführen muss, und nicht wie bisher der Vorlieferant der SWU Energie. Um hier unseren Kunden eine höhere Transparenz zu bieten, wird die SWU Energie ab diesem Zeitpunkt die Erdgassteuer separat auf der Kundenrechnung ausweisen; bisher war die Erdgassteuer im Gesamtpreis enthalten. Geändert hat sich nur die Darstellungsweise der Preise, nicht die Höhe der Erdgassteuer. Die Erdgassteuer beträgt zur Zeit 0,55 Cent netto je Kilowattstunde Erdgas.


3. Erläuterung: Grundversorgung
Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Es hat das alte EnWG abgelöst.Die Ihnen bekannten "Allgemeinen Tarife" werden nun durch die Grundversorgung geregelt. Deshalb gibt es die Begrifflichkeit „Allgemeiner Tarif“ nur noch für eine Übergangszeit, da das neue EnWG nunmehr die Veröffentlichung von Preisen und Bedingungen für die Grundversorgung verlangt. Diese entsprechen bei der SWU Energie der Höhe nach den bisherigen "Allgemeinen Tarifen". Für unsere Bestandskunden ändert sich damit zunächst nichts. Weitere Angaben zu Preisen und Bedingungen erhalten Sie in unserem Kunden-Sevice-Center unter Tel. 0731/ 166-99.
Die Verordnung für die Grundversorgung (GasGVV) ist eine gesetzliche Regelung über die Allgemeinen Versorgungsbedingungen von Haushaltskunden durch Gasversorgungsunternehmen.

4. Zusätzliche Meßeinrichtungen
Für zusätzliche Meßeinrichtungen wird ein zusätzlicher Meßpreis gemäß Kleinverbrauchstarif erhoben.


5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Der Erdgasverbrauch im Abrechnungsjahr wird am Ende desselben nach dem für den Kunden preisgünstigsten Tarif (Tarif I, Tarif II oder Kleinverbrauchstarif) abgerechnet. Bei Beginn oder Beendigung des Versorgungsvertrages im Laufe des Abrechnungsjahres tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr.


5.2 Das vom Gaszähler erfasste Volumen (in m³) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G685 in Gasenergie (kWh) umgerechnet und in Rechnung gestellt. Für diese Umrechnung wird der von der SWU Energie ermittelte mittlere Brennwert Ho, n zugrunde gelegt.


5.3 Im Einzelfall, sowie bei Grenzfällen entscheidet die SWU Energie über die Anwendbarkeit der Tarife. 


6. Änderung der Tarife der Grund- und Ersatzversorgung
Die Änderungen der Tarife im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung können durch öffentliche Bekanntgabe  vollzogen werden. Hierüber werden Sie schriftlich von der SWU Energie informiert. Werden die hier aufgeführten Leistungen unmittelbar mit hoheitlich auferlegten Belastungen belegt oder ändert sich deren Höhe (z.B. Stromsteuer, Konzessionsabgabe), ist die SWU Energie berechtigt, Änderungen mit Inkrafttreten der betreffenden Regelung, dem Kunden in der jeweils gültigen Höhe weiterzugeben, soweit die jeweilige Regelung dem nicht entgegensteht. Der Kunde wird über die Anpassung der Entgelte spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.

Artikel aus dem SWU Journal 04/09 zum Thema:

 
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