Alle Informationen zur TKG-Novelle und was sich beim Kabelfernsehen ändert

Kabelfernsehen wird Aufgabe der Bewohner!

So gelingt die gesetzliche Änderung der TV-Umstellung ab 1. Juli 2024 bei Ihnen als Mieter oder Eigentümer. Das Nebenkostenprivileg fällt weg. Und das betrifft die TV-Gebühren in Ihrer Nebenkostenabrechnung, Sie können nun selbst einen Anbieter wählen.

Warum ändert sich Ihre Nebenkostenabrechnung für Kabelfernsehen?

Zum 1. Dezember 2021 trat mit der TKG-Novelle eine Anpassung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft. Hierdurch ergaben sich viele Änderungen für die Nutzer von Telekommunikationsdiensten wie Internet, Telefon und Fernsehen.

Eine der größten Änderungen betrifft den Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehverträge, die durch Eigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen geschlossen wurden. Die Abrechnung der TV-Kabelanschlussgebühren in Mehrfamilienhäusern (Mehrnutzervertrag) darf zukünftig nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Somit darf zukünftig jeder Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss nutzen möchte.

 

Was bedeutet das nun für
Sie als Mieter?

  • Die TKG-Novelle betrifft alle Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten bezahlt haben.
  • Hat Ihre WEG oder Hausverwaltung den Mehrnutzervertag gekündigt, sind auch Sie betroffen.
  • Bis spätestens 30. Juni 2024 brauchen Sie einen eigenen Vertrag für Ihren TV-Kabelanschluss, wenn Sie weiterhin Fernsehen möchten.

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Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?

 

  • Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt.
  • Die TKG-Novelle sieht ein Sonderkündigungsrecht bis 30. Juni 2024 vor.
  • Die WEG muss beschließen, ob der laufende Mehrnutzervertrag entweder gekündigt werden oder ungekündigt bleiben soll.
  • Bleibt der Mehrnutzervertrag mit Beschluss bestehen, laufen die Verträge unberührt weiter.
  • Allerdings müssen Sie als Eigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Kabelanschluss über das Hausgeld bezahlen, können es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen.
  • Eine Abrechnung über die Kaltmiete ist möglich.
  • Bei Kündigung kann Ihr Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss oder andere Angebote nutzen möchten.
  • Bis spätestens 30. Juni 2024 braucht der Mieter einen eigenen TV-Vertrag, wenn er weiter Fernsehen schauen möchte.

Wie geht die SWU TeleNet vor?

 

  • Ist die SWU TeleNet Ihr bisheriger Anbieter, wird Ihr TV-Kabelanschluss nicht unangekündigt abgeschaltet.
  • Hat Ihre WEG/Hausverwaltung den Mehrnutzervertag mit uns gekündigt und uns einen Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung unterzeichnet, werden wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot für einen TV-Einzelvertrag anbieten.
  • Mit dem Angebot erhalten Sie auch alle Informationen zum Umstellungstermin.
  • Mit einer rechtzeitigen Beauftragung stellen Sie sicher, dass Sie lückenlos weiterversorgt werden.
  • Zum angekündigten Umstellungstermin wird dann tatsächlich der Anschluss abgeschaltet.
  • Sie sind Internet- und/oder Telefonie-Kunde? Keine Sorge, diese Anschlüsse können weiterhin genutzt werden.
  • Wenn Sie bereits ein PayTV-Paket bei uns nutzen, ist ein TV-Einzelvertrag zwingend erforderlich.
Bild: Kabelfernsehen wird Mietersache

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