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Am 18. November 2023 wurde erneut ein großer Vorstoß in Richtung Energieeffizienz in Deutschland gemacht. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) konnte verabschiedet werden, mit dem klaren Ziel, die Effizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Für Geschäftskunden bedeutet dies eine Reihe von neuen Maßnahmen und Verpflichtungen, um dieses Ziel zu erreichen.
19.02.2024

Energieeffizienzgesetz: Neue Anforderungen ab 2024

Am 18. November 2023 wurde erneut ein großer Vorstoß in Richtung Energieeffizienz in Deutschland gemacht. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) konnte verabschiedet werden, mit dem klaren Ziel, die Effizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Für Geschäftskunden bedeutet dies eine Reihe von neuen Maßnahmen und Verpflichtungen, um dieses Ziel zu erreichen.

Energie- und Umweltmanagementsysteme für Unternehmen

Für Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden pro Jahr aufweisen, ist die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS nun Pflicht. Diese Systeme helfen Unternehmen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

Auch Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden sind dazu verpflichtet, konkrete Pläne zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und öffentlich zu machen. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der Förderung eines nachhaltigen Geschäftsmodells. Darüber hinaus muss auf die Vermeidung von Abwärme geachtet werden. Abwärme, welche nicht zu vermeiden ist und von Dritten genutzt werden könnte, muss gemeldet werden.

 

Verpflichtungen für öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen, die einen Energieverbrauch von über 3 Gigawattstunden pro Jahr haben, müssen ebenfalls ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen. Zusätzlich dazu müssen öffentliche Stellen mit einem Energieverbrauch von über 1 Gigawattstunde pro Jahr ein vereinfachtes Energiemanagementsystem nach den Anforderungen von Level 2 der ISO 50005 einführen und jährliche Einsparungen beim Energieverbrauch von mindestens 2 Prozent vorweisen.

 

Neue Standards für Rechenzentren

Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Energieeffizienz von Rechenzentren. Sowohl für neue als auch bestehende Rechenzentren gelten nun Energieeffizienzstandards. Betreiber müssen Abwärme nutzen, um Energie zu sparen, und es wird empfohlen, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Zudem müssen Rechenzentren ihren Energieverbrauch in einem öffentlichen Register veröffentlichen und Kundinnen und Kunden über ihren genauen Energieverbrauch informieren.

 

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir helfen

Das Energieeffizienzgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Es fordert Unternehmen und öffentliche Stellen dazu auf, aktiv Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen und trägt somit zur Erreichung der Klimaziele bei. Wir empfehlen, sich daher zeitnah mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um von den Vorteilen der Energieeffizienz zu profitieren. Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Ihr Ansprechpartner, Marko Haag (marko.haag@swu.de, Telefon 0731 166-1730) steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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